Als für die Ausübung des Wahlrechts maßgebenden Stichtag wurde für Wien der 3. Dezember 2018 bestimmt. Die Beschlüsse über die Festlegung des Wahltermins und des Stichtages wurden dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz mitgeteilt, so die AK-Wien.
Auch in den anderen Bundesländern mit Ausnahme von Tirol stehen die Wahltermine schon fest. Vorarlberg wählt demnach von 28. Jänner bis 7. Februar 2019, Salzburg von 28. Jänner bis 8. Februar, Kärnten von 4. bis 13. März, Oberösterreich von 19. März bis 1. April und die Steiermark von 28. März bis 10. April 2019.
(APA/Red)
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