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AK-Wahl: Anfechtung erfolglos

Sozialministerin Hostasch bezeichnet das Streichen türkischer Kandidaten von der Liste als rechtswidrig, eine Beeinflussung der Wahlen lasse sich davon allerdings nicht ableiten. [24.11.99]

Somit dürfen Ausländer Künftig bei künftigen AK-Wahlen mitmischen.
Gemeinsam hatte die Wahlanfechtung deshalb eingereicht, weil die AK-Hauptwahlkommission fünf türkische Kandidaten von ihrer Liste gestrichen hatte. Die Grünen vertreten die Meinung, dass ein solcher Schritt “nicht EU-konform” ist.

Dass Hostasch zwar der Argumentation von Gemeinsam recht gibt, von einer davon abzuleitenden Beeinflussung der Wahlen aber nichts wissen will (und deshalb auch nicht an eine Wahlwiederholung denkt), empfindet der Spitzenmann von Gemeinsam, Mario Lechner, als “skandalös”. Er sieht darin gar einen Freibrief für andere Wahlkommissionen, Kandidat(inn)en von kleinen Oppositionsgruppen “nach ihrem Gutdünken zu streichen”. Gemeinsam werde nun den Bescheid beraten und behalte sich rechtliche Schritte vor, verweist Lechner auf die Möglichkeit, den Verfassungsgerichtshof einzuschalten.

Protestnote an Lore Hostasch

Man werde bei der Vollversammlung am Donnerstag eine Protestnote an Lore Hostasch verfassen und demonstrativ die Sitzung verlassen, kündigte Lechner an. Bernhard Widerin, Feldkirchs Bezirkshauptmann und Chef jener Hauptwahlkommission, die die Streichung veranlasst hatte, sieht sich in seiner Meinung bestätigt:

Widerin hatte als einziges Kommissionsmitglied gegen die Streichung gestimmt, seine zehn Kollegen waren dafür gewesen. “Grund zum Triumphieren” sehe er deshalb keinen, sagte Widerin im “VN”-Gespräch. Er wolle das Ganze auch “nicht näher kommentieren”, der Meinung von Hostasch sei “nichts mehr hinzuzufügen”.

Ausländer würden somit bei künftigen Arbeiterkammerwahlen mitmachen dürfen, bestätigte AK-Direktor Heinz Peter in einer ersten Reaktion.

(Bild: VN)

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