Zu diesem Schluss kommt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seinem Erkenntnis vom 3. Dezember 2003, das der AK in Feldkirch nun vorliegt.
Die Wahlanfechtung wurde von der Liste Gemeinsam betrieben, weil die Feldkircher Hauptwahlkommission bei der vergangenen Wahl fünf türkischen Staatsangehörigen unter Berufung auf die geltende österreichische Rechtslage das passive Wahlrecht verweigert hatte. Die Liste Gemeinsam wandte sich an den VfGH und dieser wiederum hatte sich zur Auslegung des Assoziierungsabkommens der Türkei mit der EU an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Der entschied im Mai 2003, dass die österreichische Staatsbürgerschaft keine Voraussetzung dafür sei, dass jemand für die Vollversammlung der Arbeiterkammer wählbar ist.
AK-Präsident Josef Fink (FCG) zeigte sich heute, Dienstag, laut Aussendung froh darüber, dass nunmehr in Österreich klare Verhältnisse geschaffen wurden: Ich hoffe, dass es jetzt zu einer raschen Novellierung des AK-Gesetzes kommt. Dass die AK-Wahl trotz Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof nicht mehr wiederholt werden muss, ist eine Vernunftentscheidung. Die Vorarlberger AK-Wahl 2004 findet vom 1. bis 18. März statt. Knapp 105.000 Vorarlberger Arbeitnehmer können die 70 Vertreter für die Interessenvertretung wählen. Die Wahl wird sowohl in Betrieben als auch als Briefwahl möglich sein. Nach dem Urteil des EuGH haben heuer- im Gegensatz zur AK-Wahl 1999 – auch türkische Arbeitnehmer das passive Wahlrecht, die länger als zwei Jahre AK-Mitglied sind.
Bei der AK-Wahl im April 1999 waren in Vorarlberg rund 102.000 Arbeitnehmer wahlberechtigt, die Wahlbeteiligung betrug 45 Prozent. Die Liste ÖAAB/AK-Präsident Josef Fink errang 43 der 70 Mandate in der Vollversammlung. Die FSG erreichte 11 Mandate (16,11 Prozent), die Freiheitlichen Arbeitnehmer 9 Mandate (12,74), die grün-nahe Liste Gemeinsam 2 Mandate (3,38) und die Liste eingebürgerter Türken NBZ 5 Mandate (7,17).
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