AK Vorarlberg: "Zahlungsbefl" bitte ignorieren

Ein Oberländer Arbeitnehmer staunte nicht schlecht, als ihm der Beschluss eines deutschen Gerichts ins Haus flatterte. Vom Dienstleistungsvertrag "DGZ 6-49" einer "Deutschen Gewinn Zentrale" las er zum ersten Mal. Dabei hatte er den ja scheinbar telefonisch in Anspruch genommen. Und war dann das Geld schuldig geblieben.
647,69 Euro waren fällig
Das Schreiben, das vor Abkürzungen und Paragraphen nur so strotzt, kommt dann auf der zweiten Seite zur Sache: 647,69 Euro – Zinsen und Zwangsvollstreckung inklusive – wären mit beigelegter Zahlungsanweisung bitte ehestmöglich zu überweisen, sonst drohe Arrest.
Bis hierhin las der Oberländer mit Erstaunen. Schließlich war das amtliche Schreiben mit "Zahlungbefl" übertitelt. Dann stach ihm der BIC auf dem Erlagschein ins Auge: "BREDFRPPXXX" bezeichnet die Bred Banque Populaire in Paris. Da nicht anzunehmen ist, dass deutsche Anwälte oder Gerichte ihre Strafen über die wichtigste Genossenschaftsbank Frankreichs abwickeln und Schreiben aus deutschen Amtsstuben allemal in korrekter Rechtschreibung erfolgen, sandte der Oberländer die eigenartige Post an die AK-Konsumentenschützer. Die AK empfahl dem Oberländer den "Zahlungsbefl" zu ignorieren und das Schreiben wegzuwerfen.
Sollten Sie ein ähnliches Schreiben zugesandt bekommen, wenden Sie sich bitte an die Arbeiterkammer, bevor sie den Forderungen nachkommen.
(Red.)