Unter verschiedenen Vorwänden werden die Empfänger dazu aufgefordert, einen Anhang zu öffnen – während sich dahinter wohl Schadsoftware verbirgt. Um solchen Betrugsversuchen zu entgehen empfiehlt die AK-Konsumentenberatung, die E-Mail nicht zu beachten.
Dubiose E-Mails
Wieder einmal finden betroffene User in ihren digitalen Postfächern dubiose E-Mails vor: Als Absender scheint ein Allerweltsname auf, im Betreff wird eine Rechnungsnummer angegeben. Im E-Mail werden die Empfänger ersucht, die angehängte Datei zu öffnen und „als Steuernachweis“ auszudrucken. Andere lesen im Betreff von einer Zahlungserinnerung und werden ermahnt, die beigefügte Rechnung zu begleichen. Die Absenderadressen sowie die angegebenen Firmen können jedoch nicht zugeordnet werden, was die Betroffenen oft stutzig macht: Die Namen sind unbekannt und es wurde nie eine dazugehörige Bestellung aufgegeben.
Dateianhänge nicht öffnen
AK-Konsumentenberaterin Claudia Sahler warnt ausdrücklich davor, solchen Aufforderungen nachzukommen. Es wird vermutet, dass sich hinter den angehängten Dateien Schadsoftware versteckt. Betroffenen KonsumentInnen wird deshalb angeraten, keinesfalls unbekannte Dateianhänge solcher E-Mails zu öffnen – eventuell übermittelte Schadsoftware könnte irreparablen Schaden an den eigenen Geräten anrichten. Weiters empfiehlt die Konsumentenberatung, solchen Zahlungsaufforderungen nicht nachzukommen, wenn keine dazugehörige Bestellung aufgegeben wurde. Grundsätzlich gilt, nicht auf solche E-Mails zu antworten oder anderweitig Kontakt zu den Absendern aufzunehmen. Keinesfalls sollte die E-Mail weitergeleitet werden – am besten wird die E-Mail einfach gelöscht.