Bisher beschränkte sich die AK auf Musterprozesse in „wichtigen Grundsatzfragen“ sowie auf die Beratung. Für die zuständige Abteilung gab es in einer Umfrage gute Noten: 87 Prozent derjenigen, die sich schon einmal an die AK-Konsumentenschützer gewandt hatten, waren mit der Beratung zufrieden.
Er erwarte sich durch die Übernahme auch „eine präventive Wirkung“, sagte der Vorarlberger Arbeiterkammer-Präsident Josef Fink auf einer Pressekonferenz heute, Freitag, in Bregenz. „Wenn bekannt wird, dass die AK kostenlosen Rechtsschutz anbietet, wird mancher Unternehmer von vornherein mehr an einer gütlichen Einigung interessiert sein.“
Ähnlich auch Kammeramtsdirektor Heinz Peter: „Je mehr wir klagen, desto mehr werden auch die Unternehmer zu Zugeständnissen bereit sein. Wir hoffen, dass dadurch die Qualität der Rechtsgeschäfte in diesem Land eine noch bessere wird.“ Erfreut zeigte sich Peter über die positive Bewertung der AK-Konsumentenberatung: 90 Prozent der befragten „Klienten“ halten die Mitarbeiter für sehr kompetent oder kompetent. 87 Prozent waren mit Intensität und Qualität der Beratung zufrieden. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr rund 16.000 Beratungen durchgeführt.
Die Übernahme des Rechtsschutzes in Konsumentenangelegenheiten erfolgt laut Ländle-AK freiwillig, ähnliche Angebote bieten nur die Arbeiterkammern in Oberösterreich und Niederösterreich. Für die genauen Bedingungen hat die Vorarlberger Kammer ein Merkblatt herausgebracht. So werden beispielsweise nur Prozesse mit einem Streitwert zwischen 100 und 15.000 Euro geführt. Für die Prozesskosten hat die Arbeiterkammer vorerst 150.000 Euro pro Jahr budgetiert.
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