Bislang haften Unternehmen für Umweltschäden, die ihre Betriebe verursachen. Geht es nach den Entwürfen für das neue Umwelthaftungsgesetz auf Bundes- und Landesebene, müssen laut Arbeiterkammer Vorarlberg bald die Steuerzahler für Schäden gerade stehen, die beim so genannten Normalbetrieb passieren oder im Zuge einer Neuentwicklung nicht vorhersehbar waren. Das gilt auch für Gentechnikschäden und ist für uns absolut untragbar, sagt AK-Präsident Hubert Hämmerle. Er fordert die Beibehaltung des Verursacherprinzips.
Können Unternehmer nachweisen, dass sie kein Verschulden am Eintreten eines Umweltschadens trifft, weil dieser im Zuge des behördlich genehmigten Normalbetriebs passierte, müssen sie künftig für die Sanierung des Schadens auch nicht zahlen.
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