Die umstrittene Sozialversicherungsreform hat in ihren wesentlichsten Punkten vor dem Verfassungsgericht (VfGH) gehalten. Damit bleibt es bei der radikalen Reduktion der Träger und einer gleichrangigen Besetzung der Gremien mit Arbeitgebern und -nehmern.
Genau daran nimmt nun die Vorarlberger Arbeiterkammer Anstoß. "Der Verfassungsgerichtshof erkennt zwar an vielen Stellen der Kassenreform einen Reparaturbedarf und schickt damit den Umbau der Sozialversicherung an den Anfang zurück – die Parität zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern wurde jedoch anerkannt. Diese Gleichstellung ist demokratiepolitisch sehr fragwürdig und zutiefst unfair“, sagt Arbeiterkammer-Vorarlberg-Präsident Hubert Hämmerle.
Gravierende Verschlechterungen
Die Kassenfusion, ein Großprojekt der türkis-blauen Regierung, bringt laut der AK Vorarlberg "gravierende Verschlechterungen mit sich. Sie wurde vom Verfassungsgerichtshof bestätigt, nachdem dem VfGH insgesamt 14 Beschwerden vorgelegt wurden."
Die Reform sei unfair: 160.000 Arbeitgeber sollen künftig gleich viele Stimmen haben wie 7,2 Millionen Versicherte, und das in Interessensfragen zur eigenen Sozialversicherung dieser Menschen.
"Das ist höchst fragwürdig“, hält Hubert Hämmerle fest. "Dadurch können die Vertreter der Arbeitgeber jeden Fortschritt in der Sozialversicherung blockieren."
Das werde durch die Tatsache verstärkt, dass die Arbeitgeber im Gegensatz zu Arbeitnehmern kein Eigeninteresse an bestmöglichen Leistungen der Sozialversicherung haben, denn Arbeitgeber haben ihre eigene Versicherung.
(Red.)
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