Denn ohne Berufsschutz schauen Arbeitnehmer/innen aus diversen Branchen im Falle von schwerer Krankheit durch die Finger. Die jetzige Rechtssprechung ist in dieser Form nicht tragbar. Auch gesundheitlich angeschlagene Arbeitskräfte müssen die Chance auf eine adäquate Stelle erhalten und sollten im Arbeitsprozess weiter integriert werden, fordert Hämmerle.
An sinnvollen Maßnahmen schlägt Hämmerle vor:
– ausgehend von den vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten soll der Arbeitnehmer höher qualifiziert werden, keinesfalls sollte eine Umschulung auf minderwertigere Tätigkeiten stattfinden.
– Für die Dauer des Rehabilitationsverfahrens kann es nicht zum Anfall einer Pension kommen
– Nach erfolgtem Abschluss des Rehabilitationsverfahrens besteht bis zur Erlangung eines adäquaten Arbeitsplatzes Anspruch auf eine Arbeitsmarktrente, die aus Mitteln des AMS zu bezahlen ist. Die AK Vorarlberg fordert deshalb einen Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation sowie die Einführung einer Arbeitsmarktrente bis zur Erlangung eines Arbeitsplatzes.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.