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AK fordert Regulierung der Kontoüberziehungszinsen

Arbeiterkammer kritisiert Ungleichgewicht
Arbeiterkammer kritisiert Ungleichgewicht ©APA
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer sprechen sich angesichts der viel zu hohen Spanne zwischen Soll- und Habenzinsen bei Gehaltskonten für die Deckelung der Überziehungszinsen aus.

Für Guthaben zahlen die Banken durchschnittlich nur 0,01 Prozent, Überziehungen kosten aber durchschnittlich 10,25 Prozent, zeigt der aktuelle AK-Girokonto-Preismonitor.

“Der Zinsertrag für Guthaben auf dem Konto ist faktisch bei Null”, kritisierte AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic am Donnerstag. Wer ein ständiges Guthaben von 2.000 Euro auf seinem Konto liegen hat, bekommt laut AK nach Abzug der Kapitalertragsteuer “jämmerliche” 15 Cent Zinsen im Jahr, wer ständig 2.000 Euro im Minus liegt, muss dagegen “geschmalzene” 205 Euro zahlen.

Überziehungszinsen derzeit bei 5 bis 13 Prozent

“Die Zinsen sollen einer Regulierung unterliegen”, fordert Zgubic deshalb. Denkbar sei etwa, dass die Zinsspannen – also die Aufschläge auf den Refinanzierungszinssatz – gedeckelt werden. Die Überziehungszinsen liegen bei den 47 untersuchten neuen Girokonten bei 21 Banken zwischen 5,375 und 13,5 Prozent, im Schnitt bei 10,25 Prozent. “Wenn über dem Kontorahmen überzogen wird, kommen im Schnitt noch fünf Prozent dazu”, warnt Zgubic.

Die Guthabenzinsen liegen zwischen null und 0,125 Prozent. Im Schnitt sind es 0,01 Prozent – vor Abzug der Kapitalertragsteuer. Fünf Banken zahlen bei einzelnen Produkten ihren Kunden gar keine Zinsen mehr.

Girokonto kostet im Schnitt 105 Euro pro Jahr

Ohne im Minus zu sein, kann ein Girokonto für einen Normalnutzer im Jahr zwischen Null und knapp 240 Euro kosten, im Durchschnitt sind es 105 Euro. Die kostenlosen Konten werden bei Online-Banken angeboten. Hochpreisige Kontenmodelle enthalten grundsätzlich aber mehr Leistungen.

Die Arbeiterkammer spricht sich auch weiter gegen gesonderte Bankomatgebühren aus. Ferner sollte die Gebühr für die Zusendung von Papierrechnungen verboten werden.

Weiters weist sie darauf hin, dass mit dem Inkrafttreten des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VZKG) per Ende Oktober auch der AK-Bankenrechner zur offiziellen Vergleichswebseite für Girokonten in Österreich wird.

(APA)

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