Nur so können die Asylbehörden rasch und rechtlich einwandfrei entscheiden, wer als Flüchtling anerkannt wird, so ai- Generalsekretär Patzelt in einem Schreiben an Innenminister Strasser.
In dem Brief führt Patzelt auch eine Reihe von juristischen Bedenken gegen die aktuelle Vorgangsweise des Innenministeriums an. Der ai-Generalsekretär erblickt darin vor allem einen „Verstoß“ gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Patzelt führt in diesen Zusammenhang das Recht auf Bundesbetreuung und zügige, rechtsstattlich einwandfreie Verfahren an.
Letztendlich ist für jeden Asylwerber individuell zu prüfen, ob Fluchtgründe vorliegen. Absurd erscheint Patzelt der jedenfalls „Pauschalausschluss“ von Angehörigen bestimmter Staaten wie etwa für Nigeria, das soeben die Todesstrafe wieder einführt. Statistische Argumente können jedenfalls niemals rechtfertigen, Asylwerbern aus bestimmten Ländergruppen die Bundesbetreuung zu verweigern.
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