Eine aggressive Frau brach heuer am 21. Juni vor einer Bar in Feldkirch einer Kellnerin den Oberarm. Dabei erlitt die 33-jährige Bar-Bedienstete einen komplizierten Bruch. Die Behandlungskosten von 14.000 Euro soll nun die arbeitslose Angeklagte der Gebietskrankenkasse ersetzen. Die GKK kann 30 Jahre lang gegen die Notstandshilfebezieherin, die derzeit eine stationäre Drogentherapie absolviert, Exekution führen.
Verurteilt wurde die dreifach Vorbestrafte am Landesgericht Feldkirch wegen schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 960 Euro – 240 Euro zu je vier Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das sei „eine milde Strafe“, sagte Richterin Julia Summer. Schwere Körperverletzung kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.
Stoß versetzt
Das Gericht folgte den Angaben der als Zeugin aussagenden Kellnerin. Demnach hat die Angeklagte ihr unerwarteterweise von hinten einen kräftigen Stoß versetzt. Daraufhin prallte die Feldkircherin gegen eine Mauer und zog sich so die schwere Verletzung zu.
Zuvor hatte die Kellnerin einer von Drogensüchtigen besuchten Bar die Angeklagte des Lokals verwiesen – weil sie Gäste belästigt habe und laut gewesen sei. Sie habe die Feldkircherin aus dem Lokal schubsen müssen, sagte die Kellnerin. Gut eine Viertelstunde später sei die 31-Jährige zurückgekommen und habe sie attackiert. Vor dem Stoß gegen die Mauer sei sie von ihr geschlagen und zu Boden geworfen worden.
Sie könne ihrer körperlichen Beschwerden wegen nicht mehr als Kellnerin arbeiten, berichtete die 33-Jährige. Sie sei arbeitslos und könne ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. Ihrer minderjährigen Tochter könne sie die Haare nicht mehr kämmen, sagte das Opfer unter Tränen.
Die 31-jährige Angeklagte bestritt bis zuletzt, jedoch ohne Erfolg, den Stoß von hinten gegen die Mauer: „Das würde ich nie tun. Das geht gegen mein Wesen.“
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