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Aftergameparty in Umkleidekabine artete aus

Strafrechtlich wurde der Täter verurteilt, zivilrechtlich erteilte das Bezirksgericht den Ansprüchen des Opfers jedoch eine Absage.
Strafrechtlich wurde der Täter verurteilt, zivilrechtlich erteilte das Bezirksgericht den Ansprüchen des Opfers jedoch eine Absage. ©Gerty Lang
Ob die Schiefnase von einem Faustschlag herrührte, hatte das Gericht zu entscheiden.


Dornbirn. Nach einem gewonnenen Eishockeyspiel im Unterland wurde bis in die frühen Morgenstunden gefeiert. Zur Aftergameparty lud der Verein die Nachtschwärmer in die Umkleidekabine ein. Die Party artete aus. Plötzlich versetzte einer der Spieler einem Mädchen einen kräftigen Faustschlag ins Gesicht. Der Mann wurde in einem Strafverfahren wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Opfer dieser Attacke erlitt eine Prellung an der Nase und im linken Gesichtsbereich. Auch musste er der jungen Frau einen Schadenersatzbetrag in Höhe von 600 Euro bezahlen. Mit ihren weiteren Ansprüchen wurde sie dabei auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Und den beschritt sie auch. Die Frau brachte eine Klage beim Bezirksgericht ein und wollte 3300 Euro Schmerzensgeld erstreiten. Sie behauptete, dass sie damals so schwer im Gesicht verletzt wurde, dass eine Nasenkorrektur erforderlich gewesen sei. Der Spieler wandte ein, dass dies eine völlig überzogene Forderung sei, da die Frau keinen Nasenbeinbruch erlitten habe. Das Opfer habe sich offensichtlich lediglich aus ästhetischen Gründen einer Nasenoperation unterzogen.

Gutachter widerspricht

Richter Walter Schneider sichtete die Beweise und holte ein HNO-fachärztliches Gutachten bei Primar Dr. Wolfgang Elsäßer ein. Dabei wurde festgestellt, dass die Frau über eine angeborene Schiefnase mit kombinierter knorpelig-knöcherner Höckerbildung verfügte. Aus diesem Grund ließ sie sich operieren. Nachvollziehbar konnte der Sachverständige aufzeigen, dass das Opfer dieses Faustschlags die Nasenoperation nicht wegen des körperlichen Angriffs durchführte, sondern wegen ihrer angeborenen Schiefnase. Vom Faustschlag erlitt sie lediglich ein leichtes Nasenbluten und eine Prellung. In seinem Urteil wies der Vorsitzende die Mehrforderung der Frau ab. Sie musste nun die Kosten für den Rechtsanwalt und die Gerichtskosten selbst berappen.

 

Text: Gery Lang

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