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Änderung im Wahlrecht: Wahlkarten können in Zukunft in jedem Wahllokal abgegeben werden

Wahlkarten bei NR-Wahlen können in Zukunft in jedem Wahllokal abgegeben werden.
Wahlkarten bei NR-Wahlen können in Zukunft in jedem Wahllokal abgegeben werden. ©APA
Wien. Wähler können künftig ihre Wahlkarte in jedem beliebigen Wahllokal abgeben, und zwar bei sämtlichen bundesweiten Wahlen. Ein entsprechender Antrag der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP wurde am Donnerstag mit einer Gegenstimme im Verfassungsausschuss angenommen. Diese kam von der FPÖ, die ein "grundsätzliches Problem" mit der Briefwahl hat.

Die Regelung habe sich bei den Europawahlen bewährt, daher solle sie auch auf Nationalrats- und Bundespräsidentenwahlen ausgedehnt werden, so die Begründung der Befürworter. Außerdem erwarten sich die Abgeordneten von einer neuen EDV-Infrastruktur im Innenministerium und darauf basierenden Änderungen im Wählerevidenzgesetz und im Europa-Wählerevidenzgesetz nicht nur eine verbesserte Qualität der Daten in der Zentralen Wählerevidenz (ZWE), sondern auch bürokratische Vereinfachungen und Kosteneinsparungen, berichtete die Parlamentskorrespondenz am Donnerstag.

FPÖ hat “grundsätzliches Problem mit dem Wahlrecht”

Gegen den Gesetzentwurf stimmte lediglich die FPÖ. Abgeordneter Harald Stefan begründete das mit dem grundsätzlichen Problem, das die FPÖ mit der Briefwahl habe. Er sah sich durch die aktuell angeordnete Wiederholung von zwei Bürgermeister-Stichwahlen in Bludenz und Hohenems in Vorarlberg wegen möglichem “Wahlkartenschwindel” bestätigt.

Stimmauszählung soll sich nicht verzögern

Um die Wahrung des Wahlgeheimnisses zu gewährleisten, ist vorgesehen, bei Nationalratswahlen die am Wahltag abgegebenen Wahlkarten gemeinsam mit den Stimmzetteln aus konventionellen Stimmabgaben in regionalwahlkreisfremden Wahllokalen an die zuständigen Landeswahlbehörden zu übermitteln. Das ist den Antragstellern zufolge notwendig, da es bei Nationalratswahlen 39 verschiedene Stimmzettel gibt. Bei der Bundespräsidentenwahl kann hingegen die schon für die Europawahlen geltende Regelung 1:1 übernommen werden. Wie der Leiter der Abteilung Wahlangelegenheiten im Innenministerium, Robert Stein, erklärte, wird sich die Stimmenauszählung bei den Wahlen durch die neue Regelung nicht verzögern.

Größere Veränderungen bei Endergebnis zu erwarten

Einziger Unterschied zu bisher sei, dass bei Nationalratswahlen ein Teil der Briefwahl-Stimmen, nämlich jene, die in einem regionalwahlkreisfremden Wahllokal abgegeben wurden, nicht mit den übrigen Briefwahl-Stimmen am Montag ausgezählt wird, sondern mit den anderen regionalwahlkreisfremden Stimmen am Donnerstag. Die Masse der auszuzählenden Stimmen werde am Montag also etwas kleiner, jene am Donnerstag etwas größer.

Dritte dürfen ausgefüllte Wahlkarten abgeben

Dass die ausgefüllten Wahlkarten nicht persönlich im Wahllokal abgegeben werden müssen, sondern auch durch Dritte überbracht werden können, erhöht nach Meinung von Stein die Missbrauchsgefahr nicht. Auch zur Post könnten Wahlkarten von Familienangehörigen gebracht werden, argumentierte er. Vor allem für Kranke und ältere Personen sei diese Möglichkeit wichtig. Bei den letzten Wahlen sind laut Stein mehrere tausend Wahlkarten verspätet bei den Wahlbehörden eingelangt. Mangels Poststempel auf den meisten Wahlkarten lasse sich aber nicht sagen, ob der Grund dafür zu knappe gesetzliche Fristen seien oder die Wahlkarten von den Wählern zu spät in den Briefkasten geworfen wurden. (red/APA)

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