Änderung der Wiener Bauordnung: Was passiert mit den halb abgerissenen Häusern?
23 der 73 überprüften Wiener Altbauten dürfen nach Begutachtung abgerissen werden. 25 Häuser werden derzeit noch überprüft und weitere 25 wurden von der MA 19 als “erhaltenswürdig” eingestuft. Doch was passiert nun mit den halb abgerissenen Gründerzeit-Häusern, in denen teilweise noch Mieter wohnen?
Das Absichern der brach liegenden Baustelle vor Einsturzgefahr muss der Hauseigentümer zahlen. Sind weniger als 50 Prozent des Gebäudes abgerissen, gilt eine Pflicht zur Wiederherstellung. “Nun gilt es natürlich die Mieterinnen und Mieter zu schützen und ihnen Unterstützung zukommen zu lassen. Da wo tatsächlich eine statische Gefahr für das Haus besteht, gibt es auch die Möglichkeit mit Sofortmaßnahmen zu reagieren”, so Planungsstadträtin Maria Vassilakou. Rechtsstreitigkeiten scheinen rund um die Wiener Gründerzeithäuser jedenfalls vorprogrammiert.
(Red.)
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