So auch in Lustenau: Die Herausgabe von Daten durch FP-Gemeindechef Hans Dieter Grabher an VP-Landtagskandidat Albert Hofer,
der seit 1985 als Herausgeber eines Adressbuchs fungiert, wird aber nicht nur von den Liberalen kritisiert.
Auch die Datenschutzstelle im Bundeskanzleramt kam in ihrer Beurteilung zum Schluss: Es gibt keine rechtliche Deckung für die Datenübermittlung durch das Gemeindeamt.
Hans Widerin vom Liberalen Forum wirft Grabher und Hofer ein in “schlampiges Verhältnis zum Datenschutz” vor. Er sei von Lustenauern, die sich in ihrer Privatsphäre verletzt gefühlt hätten, auf den Fall hingewiesen worden.
Vor Gericht könnte die Sache erst enden, wenn Betroffene ihre
Identität lüften, erklärt der Jurist. Oder die Staatsanwaltschaft leite quasi von Amts wegen ein Verfahren ein. Albert Hofer nimmt die Attacke gelassen.
Lesen Sie mehr dazu in den “VN” am Mittwoch.
Von Tony Walser
(Bild: VN-Archiv)
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