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Adel verpflichtet - aber zum Drogendealen?

Prozess: „Blaublütiger“ Künstler handelte kiloweise mit Haschisch - Drogen im Schönbrunner Schlosspark verkauft - Zweieinhalb Jahre Haft.

Er stammt aus bestem Hause und trägt den Namen eines alten Adelsgeschlechts. Er nennt ein riesiges Atelier sein Eigen, wo er als Schüler von Arnulf Rainer seinem Lehrmeister nachzueifern trachtete. Als Event-Veranstalter machte er sich in der Clubbing-Szene einen Namen. Dienstag wurde der Mann im Wiener Landesgericht nach dem Suchtmittelgesetz zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Einstieg schon mit 15
Eigentlich hatte der Künstler im Vorjahr einen mehrwöchigen Australien-Urlaub gebucht, um dort von den Drogen loszukommen. Mit 15 hatte er erstmals Haschisch probiert, mit 19 war er bereits heroinabhängig. Zuletzt war es Kokain, ohne das der Mann scheinbar den Alltag nicht mehr bewältigen konnte.

Down under machte er allerdings die Bekanntschaft eines Holländers, mit dem der Wiener bei einem gemeinsamen Joint ins Geschäft kam: Sein Partner versprach, regelmäßig Haschisch nach Wien zu schicken, das der 36-Jährige über einen guten Bekannten, der seit Jahren in der Drogen-Szene verkehrt, an den Mann bringen wollte.

“Es ist aus den Fugen geraten”
„Ich habe zugestimmt. Mein Aufwand für das Kokain war so groß, dass ich Geld gebraucht habe. Es ist aus den Fugen geraten“, erklärte der blaublütige Angeklagte dem Schöffensenat (Vorsitz: Friedrich Zeilinger, Staatsanwalt Hans-Christian Leiningen-Westerburg).

Drogenpakete per Post
Ab Februar stellte ihm die Post insgesamt vier „Drogenpakete“ zu. Exakt 75 Kilo „bunkerte“ der Mann in der Villa seiner Eltern. Rund die Hälfte davon überließ er Ernst H. (42), der das Haschisch in einen Rucksack packte, mit dem Fahrrad durch den Schönbrunner Schlosspark und den unweit gelegenen Auer-Welsbach-Park radelte und mit Erfolg nach Abnehmern Ausschau hielt. Pro verkauftem Kilogramm verdienten die beiden Männer jeweils 300 Euro.

„Ich bin erst in der Haft drauf gekommen, wie trübe das war“, meinte der Mann. Da er bisher keine Vorstrafen aufweist, gelang es Verteidiger Rudolf Mayer, einen vorläufigen Strafaufschub zu erwirken: Der 36-Jährige will sich einer Suchtgift-Therapie unterziehen. Sollte diese erfolgreich verlaufen, wird die verhängte Strafe auf Bewährung ausgesetzt.

Diese Möglichkeit war angesichts 14 einschlägiger Vorstrafen für Ernst H. nicht mehr „drinnen“. Er wurde ebenfalls rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren unbedingt verurteilt, die er auch abzusitzen hat. Als Rechtfertigung, neuerlich in den Drogenhandel eingestiegen zu sein, machte er die Schulsportwoche seines Sohnes geltend: Nach der Pleite seines Fahrrad-Ladens wäre es ihm ansonsten nicht möglich gewesen, dem Filius die benötigte Snowboard-Ausrüstung zu kaufen.

Redaktion: Claus Kramsl

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