Es sind noch Zusatzkosten zu leisten. Es ist schwierig, gegen solche Firmen vorzugehen, sie verstecken sich hinter Phantasienamen, Postfächern, ändern ständig Namen oder sind gleich wieder vom Markt weg. Und AK Klagen seien leider zu wenig abschreckend.
So läuft eine Werbefahrt ab
Es ist nicht neu: Eine Gewinnverständigung flattert ins Haus, um zu einer mehrstündigen Verkaufsveranstaltung in ein Gasthaus oder zu einem Tagesauflug mit Produktvorführung zu einzuladen. Dort präsentieren sehr gut geschulte Verkäufer Waren, die nur jetzt und hier bestellt werden können. Die Preise sind unrealistisch und es wird eine tolle Qualität eingeredet.
Produkte halten oft nicht das, was sie versprechen
Vor Ort kann die Qualität oft nicht überprüft werden. So wurde bei solchen Veranstaltungen ein Polster aus Kaschmirwolle angeboten. Die AK ließ den Polster überprüfen. Ergebnis: Er war aus Schafwolle. Inzwischen wird er auf Grund einer AK Anzeige auch als Schafwollpolster angeboten.
Reisegutschein mit Bedingungen
Aber was ist mit dem vermeintlichen Hauptpreis? Der wird beispielsweise bei Sonderveranstaltungen ausgespielt, zu denen nie jemand eingeladen wurde. Immerhin bringt ein Reisegutschein doch auch Freude. VerbraucherInnen können an einer Busreise teilnehmen, z.B. in die Toskana. Aber es kann schon sein, dass das Zimmer mit mindestens zwei fremden Personen geteilt werden muss, um die Reise vollkommen gratis antreten zu können. Wer ein Einzelzimmer will, muss einen kräftigen Zuschlag zahlen, und dieser beträgt mehr als das Doppelte einer regulär gebuchten Reise.
Will jemand das Mehrbettzimmer mit einem Bekannten teilen, der auch an der Veranstaltung teilgenommen hat, kann es vorkommen, dass der Reiseveranstalter anruft und mitteilt, dass die Hotels keine einander fremden Personen in einem Zimmer unterbringen. Es wird um eine Aufzahlung für ein Einzelzimmer gebeten. Und das Tüpferl auf dem i: teure Ausflüge vor Ort.
(Quelle: AK Vorarlberg)
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