Die beiden älteren Burschen erhielten jeweils drei Jahren unbedingt, der Jüngste teilbedingt zu zweieinhalb Jahren – verurteilt. Die Urteile sind rechtskräftig.
Der Prozess in Korneuburg
Wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs eines Achtjährigen haben sich die drei Brüder vor Schöffen verantworten müssen. Die Angeklagten bekannten sich schuldig. Nach dem Anklagevortrag schloss Richter Rainer Klebermasz die Öffentlichkeit vom Prozess aus.
Vergewaltigung eines Buben im Weinviertel
Staatsanwältin Elisabeth Böhm lastete den Burschen an, im Februar 2012 im Weinviertel den kleinen Buben, der bei der Familie der Angeklagten nach einem Fest übernachtete, unter Androhung von Schlägen bzw. durch Drohungen mit dem Umbringen zunächst zum Oralverkehr gezwungen zu haben.
Schwere Vorwürfe gegen Trio
Danach sollen sich die Jugendlichen (damals 14, 15 und 17 Jahre alt) an ihm hintereinander mittels Analverkehr vergangen haben. Zudem wurde der Bub laut der Staatsanwältin nach den Taten zumindest rund eine halbe Stunde lang im Zimmer eingesperrt und bedroht, nichts zu erzählen, sonst würde er umgebracht werden.
Angeblich sei es um eine Racheaktion an dem Kind gegangen, so Böhm. Das Opfer soll den Burschen Geld geschuldet haben.
(apa/red)
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