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Achtjährigen Buben missbraucht: Wiener Kindergärtner wurde verurteilt

Ein Wiener Kindergärtner stand vor Gericht
Ein Wiener Kindergärtner stand vor Gericht ©APA (Sujet)
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnissesist am Mittwoch im Straflandesgericht ein Wiener Kindergärtner verurteilt worden. Der Mann soll sich regelmäßig an einem Buben vergangen haben. Er erhielt als Kindergärtner fünf Jahre Arbeitsverbot.
Beginn des Prozesses

Ein Schöffensenat (Vorsitz: Martina Krainz) erachtete es als erwiesen, dass sich der Pädagoge zwischen November 2008 und November 2010 regelmäßig an einem zu Beginn achtjährigen Buben vergangen hatte. Das Gericht verhängte dafür zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt.

Fünf Jahre Arbeitsverbot als Kindergärtner

Darüber hinaus wurde ein auf fünf Jahre befristetes Tätigkeitsverbot ausgesprochen. Der mittlerweile 13-Jährige bekam 3.000 Euro an finanzieller Wiedergutmachung zugesprochen. Außerdem legte der Senat fest, dass der Kindergärtner, der die Anschuldigungen vehement bestritten hatte, für allfällige in der Zukunft auftretende Folgeschäden haftet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Roland Friis erbat Bedenkzeit. Dem Staatsanwalt war die Strafe zu gering, er legte Berufung ein.

Angeklagter bestritt alles

Der Angeklagte hatte schon beim Prozessauftakt Ende August versichert, sich niemals an dem Buben vergriffen zu haben. Dabei blieb er auch heute, wobei sein Rechtsvertreter die Unschuldsbeteuerungen des Pädagogen (“Ein furchtbarer, unmöglicher Vorwurf! Ich appelliere an Sie, mich unbedingt freizusprechen!”) mit einem Privatgutachten zu untermauern trachtete: In einem psychologischen Testverfahren sei herausgekommen, dass bei dem Mann “alles normal” sei, formulierte Friis. Sein Mandant sei heterosexuell und an Kindern nicht interessiert.

Für den Schöffensenat dürfte der Bub, der im Vorfeld kontradiktorisch vernommen worden war – die DVD mit seiner Einvernahme wurde im Gerichtssaal unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt -, einen glaubwürdigeren Eindruck hinterlassen haben. Es habe sich um eine “sehr, sehr schwierige Entscheidung” gehandelt, meinte die Richterin in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe einen “durchaus sehr guten Eindruck gemacht”.

“Warum sollte der Bub lügen?”

Es gebe allerdings keinen Grund, weshalb der Bub lügen sollte, “und es ist nun einmal so, dass Leute experimentieren und von ihren normalen Vorlieben abweichen”, bemerkte die Richterin unter Anspielung auf die vom Angeklagten geltend gemachte sexuelle Orientierung.

Der ursprünglich aus dem benachbarten Ausland stammende Kindergärtner war in die WG einer alleinerziehenden Mutter gezogen, da er zunächst keine passende Wohnung fand. Mit dem Sohn der Frau verstand er sich auf Anhieb. Die Mutter ließ den Mann, zu dem sie rasch Vertrauen fasste, immer wieder auf das Kind aufpassen, wenn sie später von der Arbeit nach Hause kam. Bei diesen Gelegenheiten soll es zu den Übergriffen gekommen sein. Als der Mann eine eigene Bleibe fand, blieb der Kontakt aufrecht. Der Bub besuchte den Pädagogen auch Monate danach noch öfters.

Missbrauch: Mutter glaubte dem Buben

Erst im Herbst des Vorjahrs vertraute er dann seiner Mutter per SMS an, der Mann habe sich regelmäßig an ihm vergangen. Er sei “nicht vergewaltigt” worden, habe aber “mitgespielt”, so die Diktion des Mittelschülers. “Ich hab’ ihm auf Anhieb geglaubt”, deponierte die Mutter als Zeugin vor Gericht.

“Vielleicht habe ich ihm zu viel Aufmerksamkeit gegeben. Da weiß man nicht, was im Kopf eines Jugendlichen vorgeht”, reagierte der Angeklagte auf den Vorwurf. Er habe den Burschen “niemals und zu keinem Zeitpunkt sexuell belästigt”, bekräftigte er in seinem Schlusswort. Sein Verteidiger meinte abschließend, dem Buben sei zweifellos “etwas Schlimmes passiert”. Sein Mandant sei allerdings nicht der Täter. Beim 13-Jährigen habe “eine Täterverschiebung aus tiefenpsychologischen Gründen” stattgefunden, vermutete Friis.

(apa/red)

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