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Acht Monate Haft nach drei Ladendiebstählen

Das Urteil ist rechtskräftig
Das Urteil ist rechtskräftig ©VOL.AT
Rechtskräftige Strafe fiel hoch aus, weil 24-Jährige bereits mit neun einschlägigen Vorstrafen belastet ist. Schuldspruch erfolgte auch wegen gefährlicher Drohung.

Von Seff Dünser (NEUE)

Wer unbescholten ist und wegen Ladendiebstählen mit einem Schaden von 138 Euro und einer gefährlichen Drohung schuldig gesprochen wird, kommt in der Regel mit einer Geldstrafe davon. Die 24-jährige Oberländerin, die nun vor Gericht stand, hat jedoch bereits neun einschlägige Vorstrafen wegen Vermögens- und Gewaltdelikten. Zudem ist sie rasch rückfällig geworden, nämlich fünf Monate nach ihrem letzten Gefängnisaufenthalt.

Deshalb wurde über die Angeklagte unlängst am Landesgericht Feldkirch eine Haftstrafe von acht Monaten verhängt. Hinzu kommen 18 Tage aus dem ursprünglich bedingt gewährten Strafrest nach ihrer vorzeitigen Haftentlassung im März 2019. Damit beträgt die Gesamtstrafe acht Monate und 18 Tage Gefängnis. Das Urteil, das die von Reinhard Weh verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits akzeptierten, ist bereits rechtskräftig.

Zumindest zwei Freiheitsstrafen

Die Strafdrohung für die gefährliche Drohung betrug bis zu ein Jahr Haft. Für die rückfällig gewordene Täterin belief sich die erhöhte Strafdrohung aber auf bis zu eineinhalb Jahre Gefängnis. Denn sie ist in den letzten fünf Jahren wegen ähnlicher Delikte schon zu zumindest zwei Freiheitsstrafen verurteilt worden.

„Wegen Ihrer Vorstrafen können Sie nicht einmal mehr einen Kaugummi klauen, ohne eine Haftstrafe zu bekommen“, sagte Richterin Claudia Hagen zur Angeklagten. Ihr kriminelles Tun sei offenbar leider nur zu stoppen, wenn sie inhaftiert werde. Ende August wurde Untersuchungshaft über die junge Frau verhängt.

Innerhalb eines Monats

Die geständige und geistig vermindert zurechnungsfähige Angeklagte hat eine Frau bedroht und innerhalb eines Monats drei Ladendiebstähle begangen. Sie hat in einem Modegeschäft Bekleidung zum Preis von 112,90 Euro gestohlen, in einem Tankstellenshop Kopfhörer um 21,99 Euro und in einem Lebensmittelmarkt zwei Dosen Thunfisch im Wert von 3,38 Euro. Angeklagt wurden die Ladendiebstähle als gewerbsmäßiger Diebstahl mit einem Strafrahmen von maximal drei Jahren Gefängnis. Die Richterin nahm aber kein gewerbsmäßiges Vorgehen an, weil die Frühpensionistin sich kein kriminelles Monatseinkommen von zumindest 400 Euro verschaffen wollte.

Der von ihr verbal bedrohten Frau hat die 24-Jährige als vorläufiges Schmerzengeld 100 Euro zu bezahlen, beschloss die Richterin. Denn das Opfer der gefährlichen Drohung habe drei Wochen lang nicht arbeiten können, sagte dessen Anwalt Stefan Denifl.

(NEUE)

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