Der in Vorarlberg lebende Mann soll sich im Jahr 2006 viermal an einem 13-jährigen Buben vergangen haben, der Mann zeigte sich geständig. Er wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Aufgeflogen war der Kindesmissbrauch, weil sich der Bub seiner Mutter anvertraute. Aufgrund der negativen Zukunftsprognose von Gerichtspsychiater Primar Reinhard Haller entschied sich das Schöffengericht für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Der zweite Punkt der Anklage wurde aus verfahrensökonomischen Gründen ausgeschieden. Hier ging es um ähnliche Vorwürfe im Hinblick auf einen zweiten Buben. Diesbezüglich bestreitet der 38-Jährige sämtliche Vorwürfe. 17 Jahre verbrachte der Angeklagte bereits hinter Gittern, 16 davon in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.