“In vielen Fällen müssen besonders Frauen auf Grund der Pflegebedürftigkeit eines Familienangehörigen ihre Erwerbstätigkeit massiv einschränken oder gar aufgeben. Das könnte durch eine leistbare Betreuungshilfe vermieden werden”, so Schmid.
Zudem, so Landesrätin Schmid, sollten auch allein stehende oder kinderlose Pflegebedürftige die Möglichkeit haben, “leistbar” jemanden zur Betreuung anzustellen. Die steuerliche Absetzbarkeit hätte noch weitere Vorteile, betont Schmid:
- zusätzliche Arbeitsplätze speziell für Frauen, die meist bereits einschlägige Erfahrungen in Betreuungsaufgaben bzw. pflegerischen Hilfeleistungen haben
- ein reguläres Beschäftigungsverhältnis
- der “graue Arbeitsmarkt” wird verringert
- sozialrechtliche Absicherung der Frauen.
Diese Maßnahme wäre ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, betont Landesrätin Schmid.
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