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Abfallgebühren sind nicht transparent

Der Vorarlberger Landes-Rechnungshof hat am Freitag die Gestaltung der Abfallgebühren durch die Gemeinden als nicht transparent und in vielen Fällen nicht verursachungsgerecht bezeichnet.

„Das Land ist gefordert, Transparenz zu schaffen und die Harmonisierung der Gebühren zu forcieren“, sagte Landes-Rechnungshof-Direktor Herbert Schmalhardt bei der Präsentation des diesbezüglichen Prüfberichts.

Schmalhardt räumte freilich ein, dass das Land unter den gegebenen Rahmenbedingungen nur eine relativ geringe Steuerungsmöglichkeit habe. Dennoch sollten Anstrengungen zur Schaffung von Transparenz unternommen werden.

Durch die Anpassung des Bundesrechts an EU-Recht – die Deponierung von unbehandelten Restabfällen ist längstens bis Ende 2008 zulässig, aber bereits ab 2006 wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll – hätten sich wesentliche Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft in Vorarlberg geändert, so Schmalhardt. In der Vergangenheit wurden Restabfälle im Ländle ausschließlich deponiert. Künftig erhalte die Firma Häusle bei der Restabfallbehandlung eine Monopolstellung im Land. Neben der Sicherstellung der Entsorgungssicherheit erfordere dies auch ein Logistik-Konzept, so Schmalhardt.

Handlungsbedarf frühzeitig erkannt

Abfallwirtschaftsreferent Landesrat Dieter Egger sieht sich durch den Prüfbericht des Landes-Rechnungshofes in seinen Initiativen bestätigt. Er hat bereits vergangenes Jahr eine Studie mit dem Ziel einer Harmonisierung der Abfallgebühren in Auftrag gegeben. Für die Restabfallentsorgung befindet sich derzeit ein Logistikkonzept in Ausarbeitung, dessen Ergebnisse vorerst abzuwarten sind.

Die Kompetenz zur Festsetzung der Abfallgebühren liegt bei den Gemeinden. Um die Möglichkeiten zur Harmonisierung und Schaffung optimaler Transparenz und Vergleichbarkeit der Gebühren zu prüfen, ist im letzten Herbst ein externes Büro mit der Ausarbeitung einer Studie beauftragt worden. Deren Ergebnisse werden in weiterer Folge in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden bzw. dem Umweltverband analysiert, um die weitere Vorgangsweise festzulegen.

Vor dem Hintergrund der abfallwirtschaftlichen Entwicklungen wurde auch die Notwendigkeit eines Logistikkonzeptes erkannt. „Dementsprechend haben wir die Ausarbeitung eines solchen Konzeptes veranlasst“, erklärt Landesrat Egger. Die dazu erforderlichen Arbeiten laufen bereits seit Beginn des Jahres.

Egger sieht seine abfallwirtschaftlichen Initiativen durch den Prüfbericht des Landes-Rechnungshofes bestätigt: „Der Abfallmarkt ist sehr komplex und wird in erster Linie durch die EU- und Bundesgesetzgebung bestimmt. Die Voraussetzungen können sich leider oftmals sehr rasch ändern. Wir sind uns aber dessen bewusst und versuchen dies im Rahmen unserer Möglichkeiten und in enger Zusammenarbeit mit Gemeinden, Wirtschaft und Entsorgern im Interesse des Landes auszugleichen.“

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