Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Abfallwirtschaftsreferent Landesstatthalter Dieter Egger betonten, dass das Leitprinzip für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, darunter auch die Abfallwirtschaft, das Subsidiaritätsprinzip sein müsse.
Sausgruber bekräftigte die Vorarlberger Forderung an die EU-Kommission, Leistungen wie öffentlicher Verkehr, Trinkwasserversorgung, Abfallwirtschaft, Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen sowie Bildung und Kultur in Form einer “Negativliste” von der strikten Anwendbarkeit des europäischen Wettbewerbsrechts auszunehmen. “Die Daseinsvorsorgeleistungen sollen auf lokaler bzw. regionaler Ebene bereitgestellt werden”, so Sausgruber.
Auch für Egger ist das Argument, dass private Unternehmen im Wettbewerb dynamischer, innovativer und günstiger seien als die öffentliche Hand, im Falle der Abfallwirtschaft nicht zutreffend. “Bei einem völlig freien Markt nimmt der Abfall stets den billigsten Weg, nicht den ökologisch sinnvollsten”, begründete er seinen Standpunkt. Deshalb dürfe die Möglichkeit der Öffentlichen Hand, regulierend einzugreifen, nicht der ungezügelten Liberalisierung geopfert werden.
Veranstaltet wurde die Fachtagung im Festspielhaus vom Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband gemeinsam mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, dem Land Vorarlberg und dem Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe.
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