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Ab sofort kann´s teuer werden

Am Freitag endete die Schonfrist für die Lichtmuffel im Straßenverkehr. Zwar besteht die Verpflichtung zum umstrittenen "Licht am Tag" gesetzlich bereits seit 15. November, gestraft wird aber erst jetzt.

Wer mit nicht eingeschalteten Scheinwerfern erwischt wird, muss ab sofort eine Strafe von 15 Euro (bei guter Sicht) bis zu 5.000 Euro (bei schlechter Sicht) bezahlen.

Laut einer Untersuchung des Verkehrsministeriums fahren bereits jetzt 92 Prozent aller heimischen Autofahrer am Tag mit Licht. In einigen europäischen Ländern gibt es ein „Lichtfahrgebot“ – in unterschiedlicher Ausprägung – teilweise schon seit den siebziger Jahren. Speziell die skandinavischen Länder gelten diesbezüglich als Vorreiter. In Slowenien, Estland, Lettland, Island, Mazedonien, Tschechien, Kroatien, Polen, der Slowakei, Litauen, Ungarn und Italien gilt „Licht am Tag“ mittlerweile ebenso. In Deutschland, der Schweiz und Frankreich wird das Einschalten der Scheinwerfer lediglich empfohlen.

Mehr zum Thema: Licht am Tag[.pdf – 99KB]

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