Bei den meisten Impfstoffen sind dafür zwei Stiche notwendig. Bei Genesenen reicht zwar bereits eine Impfung, auf ihrem Zertifikat stand bisher jedoch der Vermerk "1/2". Das wurde nun geändert. Mit dem Verweis "1/1" werden jetzt auch jene derzeit 130.000 Personen, die eine Corona-Infektion hatten und einmal geimpft wurden, als vollimmunisiert ausgewiesen.
EU-konforme Impfzertifikate
Damit folgt das Ministerium der Empfehlung des nationalen Impfgremiums. Bei Nicht-Genesenen reicht es ab 15. August für den "Grünen Pass" hingegen nicht mehr, nur einmal geimpft zu sein. Ausnahmen gelten für jene, die mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson immunisiert wurden. Die neuen EU-konformen Impfzertifikate für geimpfte Genesene werden automatisch erstellt und über gesundheit.gv.at zur Verfügung gestellt.
Das gilt ab jetzt
Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (sog. 3G-Nachweis) gilt folglich ab dem 15. August unter anderem ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
- Zweitimpfung (bei zweiteiligen Impfungen, wie von Moderna, BioNTech/Pfizer oder AstraZeneca), wobei diese nicht länger als 270 Tage (somit neun Monate) zurückliegen darf, oder
- Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (bei einteiligen Impfungen wie Johnson&Johnson), wobei diese nicht länger als 270 Tage (somit neun Monate) zurückliegen darf, oder
- Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver PCR-Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage (somit neun Monate) zurückliegen darf.
Ab 15. August 2021 gilt eine Impfung somit erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (sog. 3G-Nachweis).
Zusätzliches Impfangebot in Vorarlberg
Vorarlbergs Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher erinnert an ein zusätzliches Impfangebot im Impfzentrum in Bregenz. Dort können noch Erstimpftermine am Wochenende von Freitag, 20. bis Sonntag 22. August gebucht werden. Dabei kann auch der Impfstoff frei gewählt werden: BioNTech/Pfizer, Moderna (diese beiden Impfstoffe sind von der Europäischen Arzneimittel-Agentur auch für Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen) oder Johnson & Johnson.
An jedem Tag wird ein anderer Impfstoff verimpft. Am Freitag, 20.08.2021 ab 14.00 Uhr: ausschließlich Johnson & Johnson (ab 18 Jahren). Am Samstag, 21.08.2021, ab 9.00 Uhr: ausschließlich Moderna (ab 12 Jahren). Am Sonntag, 22.08.2021, ab 9.00 Uhr: ausschließlich BioNTech/Pfizer (ab 12 Jahren). Für die Termine ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung ist bis zum Tag der Impfung möglich.
Geimpft und Genesen
Möglich wurde der neue Nachweis durch die per Gesetzesänderung von Ende Juli ermöglichte Verknüpfung des E-Impfpasses mit dem Epidemiologischen Meldesystem (EMS). Insgesamt wurden 267.826 neue Zertifikate für Personen ausgestellt, die genesen und geimpft sind. Davon wurden 140.000 Personen trotz Genesung bereits zwei Mal geimpft, etwa weil diese bereits sehr lange zurücklag oder sie den Nachweis von zwei Stichen etwa für den internationalen Reiseverkehr benötigt haben.
Impftermine einfach online buchen
Termine für die kostenlose und freiwillige Corona-Schutzimpfung können weiter auf der Online-Plattform www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft gebucht werden. Wer keinen Internetzugang und keine E-Mail-Adresse hat, wird gebeten, sich an Familienangehörige oder Bekannte zu wenden, die behilflich sein können. Besteht auch diese Möglichkeit nicht, kann man die kostenlose Impf-Hotline 0800 201 361 anrufen und erhält entsprechende Unterstützung.
Nützliche Informationen rund ums Impfen gibt es im Internet auf www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft sowie auf www.1450-vorarlberg.at und auf www.rund-ums-impfen.at.
(APA)
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