Per morgen, 1. Juli, tritt ein neues Bauträgervertragsgesetz in Kraft, das besseren Schutz bei Bauunterbrechungen bieten, die Informationspflichten der Bauträger und Rechtsanwälte erweitern und Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche stärken soll, so Justizministerin Maria Berger (S) am Montag.
Bei Bauträgerverträgen verpflichten sich die Käufer, an das Bauunternehmen Vorauszahlungen zu leisten, bevor beispielsweise die Wohnung oder das Haus fertiggestellt ist. Das Bauunternehmen muss diese Zahlungen absichern und die Verbraucher davor schützen, dass sie im Konkurs alles verlieren. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen waren aber lückenhaft. Die Lücken sollen nun mit dem neuen Gesetz geschlossen werden.
Der Ratenplan für die Käufer soll künftig so gestaltet sein, dass diese aus einem Baustopp oder dem Weiterbau durch ein anderes Unternehmen möglichst geringe Nachteile erleiden. Solche Nachteile müssen entweder durch eine zusätzliche Garantie oder durch einen erwerberfreundlichen Ratenplan abgedeckt werden. Auch die Sicherheiten, die den Konsumenten eingeräumt werden, werden nun effizienter ausgestaltet.
Das Gesetz erhebt ferner den Anspruch, transparente Vertragsverhältnisse zu schaffen. Die Bauträger und mitwirkende Anwälte müssen über über Rechte und Pflichten aus dem Vertrag umfassend informieren. Das neue Bauträgervertragsgesetz soll auch die Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche der Käufer bei Baumängeln besser schützen. Die Bauträger sind künftig verpflichtet, ihren Vertragspartnern einen Haftrücklass in Höhe von mindestens zwei Prozent des Kaufpreises einzuräumen.
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