Zwölf Jahre Haft nach Mord in Kärntner Kaserne bestätigt
Zu der tödlichen Schussabgabe war es am Nachmittag des 22. Oktobers 2024 im Wachlokal der Kaserne gekommen, in dem der Angeklagte Dienst versah. Nachdem der später Getötete eingetreten war, kam es nach etwa zwei Minuten zu dem Schuss. Laut Anklage hatte der 20-Jährige seine Pistole aus dem Holster genommen, diese auf den 21-Jährigen gerichtet und abgedrückt. Das Projektil durchdrang die Brust des 21-Jährigen und trat am Rücken wieder aus. Trotz rascher notärztlicher Hilfe starb er an Verbluten infolge des Lungendurchschusses im Schockraum des Klinikums Klagenfurt.
Der Angeklagte hatte nach seiner Festnahme die Schussabgabe zugegeben, jedoch erklärt, dazu sei es unabsichtlich gekommen. Dabei verstrickte er sich aber mehrmals in Widersprüche, änderte seine Aussagen zum Ablauf auch immer wieder ab. Der genaue Ablauf der Tat konnte nicht geklärt werden. Die Geschworenen hatten beim Prozess am Landesgericht Klagenfurt schließlich einstimmig, mit acht zu null Stimmen, entschieden, dass es sich bei der Tat um einen Mord gehandelt hatte.
(APA)
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