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Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Filmaufnahmen in SCR Altach Kabine

Ein ehemaliger Funktionär des Bundesligisten steht unter Verdacht, heimlich Filmaufnahmen von Spielerinnen in den Vereinsumkleideräumen angefertigt zu haben. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Ein ehemaliger Funktionär des Bundesligisten steht unter Verdacht, heimlich Filmaufnahmen von Spielerinnen in den Vereinsumkleideräumen angefertigt zu haben. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. ©Sohm; Serra
Ein ehemaliger Funktionär des Bundesligisten steht unter Verdacht, heimlich Filmaufnahmen von Spielerinnen in den Vereinsumkleideräumen angefertigt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft führt laut ORF Ermittlungen nach zwei Paragrafen des Strafgesetzbuches durch. Paragraf 120a StGB verbietet das unbefugte Fotografieren oder Filmen bestimmter Körperbereiche, während Paragraf 207a StGB sexuelle Darstellungen von Minderjährigen untersagt. Je nach Tatbestand drohen dem Verdächtigen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Der ehemalige Funktionär soll in den nächsten Tagen einvernommen werden.

Der Straftatbestand nach § 120a StGB ist ein sogenanntes Ermächtigungsdelikt. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft kann nur dann tätig werden, wenn eine betroffene Person ausdrücklich zustimmt, erklärt Rechtsanwältin Olivia Lerch gegenüber VOL.AT.

Ohne diese Ermächtigung darf kein Strafverfahren eingeleitet werden – auch dann nicht, wenn ein konkreter Verdacht besteht. "Nur wenn das Opfer die Ermächtigung erteilt, darf die Staatsanwaltschaft handeln", erklärt Lerch. Somit muss eine betroffene Person diese Ermächtigung erteilt haben. Ob zwischen dem Beschuldigten und der betroffenen Person ein Abhängigkeitsverhältnis bestand, ist dabei unerheblich.

Verein zeigt sich überrascht

Geschäftsführer Christoph Längle äußerte sich Ende Oktober zu den Vorwürfen, die "Vorarlberger Nachrichten" berichteten zuerst. Der Verein sei von den Anschuldigungen vollkommen überrascht worden, da es keinerlei Hinweise auf ein Fehlverhalten gegeben habe. Die Unsicherheit unter den Spielerinnen sei nun riesengroß, weil niemand einschätzen könne, wie umfangreich der Fall noch werden wird.

Unterstützung für Betroffene

Der SCR Altach hat den betroffenen Spielerinnen und deren Eltern umfangreiche Hilfe angeboten. Diese umfasst psychologische Betreuung sowie gegebenenfalls juristischen Rechtsbeistand zur Bewältigung der Situation.

(VOL.AT)

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