Lehrerin soll 13-Jähriger im Sommerlager Tampon eingeführt haben
Drei Mädchen im Alter von etwa 13 Jahren wollten im Lager nicht am Schwimmen teilnehmen, da sie ihre Menstruation hatten. Laut Informationen des "Tagblatt" setzte die Lehrerin die Schülerinnen unter Druck. Die Stadt St. Gallen sprach in einer ersten Stellungnahme von einer "massiven Grenzverletzung". Aus Persönlichkeitsschutzgründen nannte Martin Annen, Leiter der Dienststelle Schule und Musik, keine weiteren Details.
Interne Untersuchungen ergaben jedoch laut "Tagblatt", dass die betroffene Lehrerin zumindest einem Mädchen einen Tampon eingesetzt habe, weil das Mädchen es selbst nicht schaffte. Der Vorfall wurde während der Sommerferien gemeldet, direkt am ersten Schultag nach den Ferien folgten Befragungen der Schülerinnen und eine Anhörung der Lehrerin. Beide Seiten schilderten den Ablauf demnach übereinstimmend.
Keine Anzeige durch Stadt – externe Stelle eingebunden
Noch am Tag der Anhörung wurde die Lehrerin vom Unterricht abgezogen. Eine fristlose Entlassung oder Strafanzeige erfolgte nicht. "Dafür gab es keinen Grund", sagte Annen dem Tagblatt. Stattdessen sprach die Stadt eine ordentliche Kündigung mit Wirksamkeit zum Semesterende aus.
Eine externe Fachstelle des Kinderschutzzentrums wurde hinzugezogen. Nach eingehender Beratung kam man zum Schluss, dass kein meldepflichtiger Straftatbestand vorliegt und eine Anzeige ohne Zustimmung der Betroffenen nicht sinnvoll wäre. Die Eltern der betroffenen Schülerinnen wurden informiert und erhielten Unterstützung durch eine Vertrauensperson.
Die Stadt St. Gallen verweist auf ihr bestehendes Schutzkonzept, das jegliche psychischen, physischen und sexuellen Grenzverletzungen ausdrücklich untersagt und von allen Lehrkräften unterzeichnet werden muss.
Juristische Bewertung noch offen
Der Lehrerverband VLSG wurde über die Suspendierung informiert und betonte die Wichtigkeit einer sorgfältigen Abklärung. Strafrechtsprofessorin Monika Simmler von der Universität St. Gallen erklärte gegenüber dem "Tagblatt", dass ein solches Verhalten, sollte es sich bewahrheiten, unter sexuelle Handlungen mit Minderjährigen falle – und damit meldepflichtig sei. Eine rein verbale Einflussnahme hingegen könnte unter Umständen als Nötigung gewertet werden, was jedoch nicht zwingend an die Polizei gemeldet werden müsse.
Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Tagblatt bestätigte, sei inzwischen eine Anzeige gegen die Lehrerin eingegangen. Erste Abklärungen laufen, der Gerichtsstand liegt voraussichtlich im Tessin. Die Lehrerin äußerte sich bisher nicht öffentlich, laut ihrem Anwalt sei sie derzeit nicht erreichbar. Es gilt die Unschuldsvermutung.
(VOL.AT)
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