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Kinderbetreuung soll leistbar bleiben: Berufstätige Mütter starten Petition

©VOL.AT/Mayer, Symbolbild: APA
Mütter aus Vorarlberg haben eine Petition gestartet. Sie fordern weiterhin eine Förderung von Land und AMS für berufstätige Eltern.

Kinderbetreuung muss leistbar bleiben - unter diesem Motto haben berufstätige Mütter aus Vorarlberg eine Petition gestartet. Sie fordern weiterhin eine Förderung von Land und AMS für Kinderbetreuung berufstätiger Eltern unabhängig vom Gesamt-Familieneinkommen. Der Grund: Kosten für die Kinderbetreuung können mitunter das eigene Gehalt übersteigen. Bisher wurde in diesem Fall vom AMS ein Zuschuss gewährt. Dieser wurde einigen Eltern mit 1. Juni nicht mehr verlängert. Und das, obwohl sie ihn schon fix eingeplant hatten. Ruth Jana Braunsteffer aus Zwischenwasser und Alexandra Kügerl aus Weiler sind die Initiatorinnen der Unterschriftenaktion.

Per Zufall davon erfahren

Kügerl hat einen 16 Monate alten Sohn und kam so mit dem Thema in Berührung. Sie sei Anfang Jahres beim AMS gewesen und man habe ihr die Förderung zugesagt. Per Zufall habe sie dann über Facebook von einer anderen Mutter erfahren, dass die Förderung so nicht mehr existiere. Als ihr das dann auch noch vom AMS bestätigt worden sei, sei sie "aus allen Wolken gefallen". Zuerst habe sie keinen Grund erfahren können und sich daher per WhatsApp mit anderen Mamas vernetzt. "So bin ich dann über Bekannte, die ich kenne, auch an Politiker herangetreten", erklärt sie. So kam schließlich auch die Idee zur Petition.

Druck auf Politik ausüben

2019 habe es über tausend Anträge für die Förderung gegeben. "Da gibts ja nochmal so viele die noch gar nichts von ihrem Unglück wissen und ihr Haushaltsbudget dementsprechend planen", verdeutlicht Kügerl. Es sei nun wichtig, dass Mütter informiert werden. Und: "Wir wollen von den Landespolitikern gehört werden. Wir wollen, dass das Thema behandelt wird", gibt die Initiatorin zu verstehen. "Sang- und klanglos eine Förderung streichen geht nicht." Die Forderung sei auch schon an den Landtag übergeben worden, dort gebe es mittlerweile einen Ausschuss, der das Thema behandle. "Ich denke, desto mehr Unterschriften wir haben, desto mehr Druck können wir auf die Politik ausüben", meint Kügerl im Gespräch mit VOL.AT.

Förderung nur noch für 26 Wochen

Die Kinderbetreuungsförderung sei nicht gestrichen worden, erklärt Bernhard Bereuter, Landesgeschäftsführer des AMS. "Wir unterstützen im Rahmen der Kinderbetreuungsbeihilfe, wenn es um eine Teilnahme bei AMS-Schulungen geht, wenn jemand bei uns vorgemerkt als aktiv Arbeitssuchender und auch bei Aufnahme einer Beschäftigung", so Bereuter auf VOL.AT-Anfrage.

In welchen Situationen wird unterstützt?

  • Teilnahme an einer AMS-Maßnahme
  • Antragssteller hat eine neue Arbeitsstelle gefunden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich trotz Arbeit grundlegend verschlechtert
  • Die Arbeitszeit hat sich wesentlich geändert und daher braucht das Kind eine neue Betreuungseinrichtung oder Betreuungsform
  • Die bisherige Kinderbetreuung fällt aus

Auch die ersten 26 Wochen während der Beschäftigung erhalte man die Förderung. Danach ende die Förderung durch das AMS - es gehe über in die sozial gestaffelten Tarife des Landes. "Das, was sich jetzt geändert hat, ist, dass wir die Kinderbetreuungs-Beihilfe nicht mehr verlängern." Die Beihilfe wurde auch bisher schon für jeweils ein halbes Jahr gewährt, konnte aber immer wieder neu beantragt werden und insgesamt somit bis zu drei Jahre lang bezogen werden. Diese Verlängerungen, trotz Beschäftigung, fallen nun weg.

Auch Beschäftigte hätten immer wieder beantragt, erklärt Bereuter. "Der Beihilfezweck ist ja nicht die Grundversorgung der Kinderbetreuung, sondern genau, dass wir dort unterstützen, dass es zur Beschäftigung kommt", so Bereuter.

Wie hoch ist die Kinderbetreuungs-Beihilfe?

Wie viel Kinderbetreuungs-Beihilfe bezogen werden kann, hängt ab...

  • vom Brutto-Einkommen (max. 2.300 Euro)
  • von den Betreuungskosten und
  • ob für das Kind Kinderbetreuungsgeld bezogen wird
  • Auszahlungbetrag: maximal 300 Euro
AMS-Landesgeschäftsführer Bernhard Bereuter. Bild: VOL.AT/Rauch

Konzentrieren auf Beihilfszwecke

In Abstimmung mit dem Land habe das AMS beschlossen, sich auf die vorgesehen Beihilfezwecke zu konzentrieren. Die Arbeitssuche, Schulung und der Einstieg in die Beschäftigung seien Grundzielsetzung und würden weiterhin gefördert. "Mit der AMS- Zielsetzung und Kinderbetreuungsbeihilfe leisten wir einen Beitrag zur Erhöhung der Frauenbeschäftigung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in dem Bereich und dann nachher gibt es für weiter Kinderbetreuung die sozial gestaffelten Tarife, die das Land hier festgelegt hat." Man müsse für die AMS-Förderung immer prüfen, ob die Beschäftigung gefährdet sei, nur dann sei eine Förderung möglich. Durch die Tarife des Landes sei sie nicht gefährdet. Der AMS-Geschäftsführer zeigt aber auch Verständnis: "Natürlich ist es eine Änderung: Wenn man irgendwas gewöhnt ist und das ändert sich dann und teilweise besser unterstützt worden ist", gibt er zu verstehen. "Das verstehe ich gut, das ist natürlich nicht angenehm."

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