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9,8 Prozent mehr Lohn für Kunststoffverarbeiter

Mindesteinstiegslohn ab Mai 2024 bei 2.000 Euro brutto
Mindesteinstiegslohn ab Mai 2024 bei 2.000 Euro brutto ©VOL.AT | Canva
Sowohl im Kunststoffverarbeitenden Gewerbe als auch in privaten Kur- und Reha-Betrieben steigen die Löhne und Gehälter angesichts der hohen Inflation deutlich.
10,56 Lohnplus in den Privatspitälern
KV-Baugewerbe: Einigung auf 9,5 Prozent

Die 10.500 Beschäftigten in der Kunststoffverarbeitung verdienen ab 1. Mai 2023 um 9,8 Prozent mehr, der Mindestlohn steigt ab 2024 auf 2.000 Euro brutto.

Die Sozialpartner einigten sich auf ein Plus von 9,8 Prozent auf die KV-Löhne. Die Mindestlöhne werden noch stärker erhöht. Die IST-Löhne werden parallel verschoben.

Ab Mai 2024 liegt der kollektivvertragliche Mindestlohn in der untersten Lohngruppe der neuen Lohnordnung bei 2.000 Euro brutto. Bei den Lehrlingseinkommen ergibt sich ein Plus von bis zu 20 Prozent, hieß es in der Aussendung der Gewerkschaft (ÖGB).

Lohnplus im privaten Kur- und Reha-Betrieb

Die 15.000 Beschäftigten in den privaten Kurbetrieben und Rehabilitationseinrichtungen bekommen ab 1. Oktober 2023 9,3 Prozent mehr, hieß es am Mittwoch vom ÖGB.

In den privaten Kur- und Rehabetrieben steigen neben den kollektivvertraglichen Löhnen und Gehältern auch die Nachtdienst-, Sonntags- und Feiertagszulagen ab 1. April 2023 um 8,6 Prozent. Hier wird der Bruttomindestlohn bereits mit 1. Oktober 2023 ebenfalls auf 2.000 Euro angehoben. Darüber hinaus erhalten Vollzeitbeschäftigte heuer von April bis September eine Teuerungsprämie von insgesamt 1.500 Euro, die in monatlicher Teilbeträgen von 250 Euro ausbezahlt wird. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie aliquotiert, so die Verhandlungsleiter der Gewerkschaften, Philipp Herndl (vida) und Rudolf Wagner (GPA) in der Aussendung.

Friseurinnen und Friseure

Mit April 2023 erhält auch das neue Lohnabkommen für Friseure und Stylistinnen Geltung. Auf dieses hatten sich die Sozialpartner in vorgezogenen Verhandlungen ab November 2022 geeinigt. Die Erhöhung um den Fixbetrag von 165 Euro im Monat bedeutet eine prozentuell höhere Steigerung der niedrigen Einkommen. "Mit diesem sehr frühen Abschluss haben die Friseure und Stylistinnen in Österreich Verantwortung übernommen und bewiesen, dass die Branche für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorausschauend agiert", so Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder in einer Aussendung. "Für die Unternehmerinnen und Unternehmer waren dadurch in dieser sehr herausfordernden Zeit vor allem Planungssicherheit und die Möglichkeit gegeben, sich früh genug vorzubereiten."

Gelernte Friseurinnen und Friseure sowie Stylistinnen und Stylisten erhalten im ersten Jahr der Berufstätigkeit 1.770 Euro, im zweiten und dritten Jahr 1.804 Euro, im vierten und fünften Jahr 1.845 Euro und ab dem sechsten Jahr 1.975 Euro brutto. Besonders deutlich angehoben werden die Lehrlingseinkommen - um 100 Euro (+16,7 Prozent) im ersten und zweiten Lehrjahr sowie um 160 Euro im dritten und vierten.

(APA)

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