„Ich hätte ihr nie was getan, das ist sie nicht wert“, verantwortet sich der Vater von drei Kindern vor Gericht. Dennoch – auch wer Morddrohungen „nur“ ausspricht, hat ein Verfahren wegen gefährlicher Drohung am Hals. Das Motiv, warum der Mann so wütend war, spielt keine Rolle. Mit einer Diversion kommt der bislang Unbescholtene davon, 900 Euro Buße, dafür keine Vorstrafe und keine strafrechtliche Verurteilung. Das akzeptiert der Kraftfahrer. Wenn die Anklagebehörde zustimmt, ist die Sache vom Tisch.
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