Von Seff Dünser / NEUE
Nun aber wollen der 90-Jährige und seine Gattin wieder Eigentümer der 120.000 Quadratmeter großen Liegenschaft werden. Die betagten Eheleute haben den neuen Hofbetreiber verklagt. Die beiden Kläger fordern nun vor Gericht die Aufhebung des Übergabevertrags und darüber hinaus die Räumung des Bauernhofs.
Betrogen und belogen
In dem anhängigen Zivilprozess fand am Freitag am Landesgericht Feldkirch die erste Verhandlung statt. Die Kläger meinen, der von einem Notar verfasste Vertrag sei gleich aus mehreren Gründen ungültig. Zum einen habe der beklagte Vertragspartner sie betrogen und belogen, sagte der 90-Jährige vor Gericht. So habe der Landwirt Holz gestohlen, und die Partnerin des Beklagten habe im Bauernhaus ein Feuer und damit Sachschäden verursacht. Zudem sei der Beklagte seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen, die Kläger zu versorgen und zu pflegen.
Unwirksam sei der Vertrag auch deshalb, weil der betagte Kläger gar nicht gewusst habe, was er im Notariat unterschrieben habe, argumentiert Klagsvertreter Felix Karl Vogl. Denn der Kläger sei aus psychiatrischen Gründen nicht geschäftsfähig gewesen und außerdem blind. Ob dem tatsächlich so war, lässt Zivilrichterin Marlene Ender nun mit Gutachten abklären.
Schadenersatzforderung
Der Beklagte bestreitet allerdings sämtliche Vorwürfe: Er habe keine Straftaten zum Nachteil der Kläger begangen und die beiden außerdem ausreichend versorgt und gepflegt. Der Kläger selbst habe gewusst, was er mit dem Vertrag unterschreibe, sagte Beklagtenvertreter Anton Tschann.
Sollte sein Mandant nun dennoch zur Rückabwicklung des Vertrags gezwungen werden, werde er Schadenersatzforderungen im Ausmaß von 850.000 Euro gegen die Kläger stellen. So viel seien die Liegenschaften schätzungsweise wert. Tschann vermutet, dass es Kaufinteressenten für die Grundstücke gibt, weil ein Teil davon künftig in Bauland umgewidmet werden könnte.
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