Der Laubfrosch ist in Vorarlberg die lauteste heimische Froschart. Diese kleinen Tiere schaffen es beim Paarungsruf auf bis zu 80 Dezibel. Damit ist der Laubfrosch nur etwas leiser als ein Presslufthammer. Seit 1982 hat es sich ein wesentlich Frosch bei uns gemütlich gemacht, der sich noch lautstarker bemerkbar macht.
1982 wurde der Seefrosch das erste Mal in Vorarlberg registriert. “Der Frosch kam vermutlich aus der Schweiz zu uns”, erzählt Zimmermann. Dort wurde er ursprünglich wegen seiner Schenkel importiert und landete als Delikatesse auf der Speisekarte. Der Seefrosch verteidigt mit bis zu 90 Dezibel sein Revier und ist somit lauter als ein Presslufthammer. Auf der Schweizer Rheintalseite und auch in Liechtenstein wird der Seefrosch zum immer größeren Problem. Er verdrängt durch seine Größe und Gefräßigkeit einheimische Arten und bedroht so die Vielfalt. Menschen bringt er um den Schlaf, was so weit geht, dass selbst errichtete Biotope wieder zugeschüttet werden, wie die Seite “Schweizer Bauer” berichtet.
Sichtungen in Vorarlberg
Wie der Name schon verrät, bevorzugt diese Art große Gewässer. Derzeit findet man sie vor allem an den Baggerlöchern in Brederis. Vereinzelt gab es auch schon Sichtungen an der Rheinmündung. 2014 wurde erstmals ein Seefrosch in Satteins entdeckt.
Heimische Frösche fertig mit Balzrufen
Unsere heimischen Frösche manchen hauptsächlich in der Balzzeit Lärm. Da sich diese im Frühsommer paaren, sind die Laubfrösche bereits still geworden. Im Gegensatz dazu, macht der Seefrosch seinem lateinischen Namen “Pelophylax ridibundus” alle Ehre und lässt sein gackerndes Lachen auch jetzt noch durch die Nächte hallen, um sein Revier abzugrenzen.
Frösche sind im Ländle geschützt
Wer sich durch das lautstarke Quaken eines Seefrosches gestört fühlt, darf im Moment noch selbst etwaige Gegenmaßnahmen treffen. Der Seefrosch steht in Vorarlberg nämlich nicht unter Naturschutz und ist so gesehen noch “vogelfrei”.
Sondergenehmigung der BH notwendig
Beim Laubfrosch sieht das allerdings anders aus. Dieser steht im Ländle unter Naturschutz. Somit wäre selbst ein artgerechtes Einfangen des Frosches und eine Umsiedlung durch Privatpersonen aus Naturschutzgründen unzulässig. “Betroffene Personen müssen bei der Bezirkshauptmannschaft eine Sondergenehmigung anfordern”, erklärt Klaus Zimmermann abschließend.
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