Der Liechtensteiner war im heurigen Frühjahr beim österreichischen Drittligisten engagiert. Im Rahmen dessen hatte er nur vier Meisterschaftsspiele bestritten. Vor Gericht klagte der 26-Jährige 2046 Euro an ausstehenden Fixum-Zahlungen ein. Der von Richterin Susanne Fink geleitete Arbeitsprozess endete am Dienstag schon in der ersten Verhandlung mit einem Vergleich. Demnach bezahlen die Verantwortlichen des beklagten Fußballvereins dem Ex-Spieler noch 1550 Euro. In dem Betrag enthalten ist die halbe Gerichtsgebühr in Höhe von 150 Euro.
Zu Unrecht habe der Verein dem Mandanten genannte Fixum-Zahlungen gekürzt, hatte vor der gütlichen Einigung Klagsvertreterin Olivia Lerch behauptet. Denn der Kläger habe an mehr als 80 Prozent der Trainings teilgenommen. Damit stehe ihm die volle Aufwandsentschädigung zu. Beklagtenvertreter Robert Mayer entgegnete, der Kläger habe nur 79 Prozent der Trainingszeiten absolviert.
Geweigert in der zweiten Mannschaft zu spielen
Aus einem wichtigen Grund sei die Vereinbarung schon im Mai vorzeitig aufgelöst worden, sagte Vereinsanwalt Mayer. Denn der Spieler habe sich geweigert, in der zweiten Mannschaft zu spielen, merkte der Obmann des Fußballvereins an. Deshalb erhalte der Kläger auch keine Prämie für den Verbleib des Klubs in der Regionalliga.
Mit dem gerichtlichen Vergleich wurden alle wechselseitigen Ansprüche befriedigt. Mit einer Ausnahme: Der Kläger gab nach der Verhandlung noch seine Pulsuhr zurück.