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830 Euro für Misshandlung der Ehefrau

Der angeklagte Ehemann vor Gericht.
Der angeklagte Ehemann vor Gericht. ©Eckert
Seine Gattin wollte dem Mann helfen, entschlug sich der Aussage, einen Schuldspruch gab es dennoch.

Von Christian Eckert

Der 31-jährige Angestellte und seine 26-jährige Frau sind jetzt in einer Paartherapie. Dass der Mann der Gattin laut Anklage den kleinen Finger durch Zurückbiegen gebrochen haben soll und ihr bei einem weiteren Vorfall etliche blaue Flecken schlug, wollen beide am liebsten vergessen. Die Anzeige zurückziehen kann die Frau nicht, doch sie kann die Aussage verweigern, was alles bislang als Zeugin Ausgesagte unverwertbar macht. Die Folge ist meist Freispruch, doch hier nicht.

Gerade noch genug

Die telefonische Anzeige bei der Polizei plus die Krankengeschichte geben in Summe doch ein Bild dessen, was zumindest die blauen Flecken betrifft. Somit kann der Gewalttäter doch schuldig gesprochen werden. 680 Euro plus 680 Euro auf Bewährung. Dazu kommen noch 150 Euro Verfahrenskosten. Das Urteil ist rechtskräftig.

(VOL.AT)

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