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80-prozentig invalider Rentner verurteilt

Wem gehört was - Der Auslöser für die Schubserei
Wem gehört was - Der Auslöser für die Schubserei ©Andreas Böhler
Pensionist schubste Ex-Freundin, die brach sich den Oberschenkel.

Bislang war der 73-Jährige unbescholten. Er führte seit über 10 Jahren eine Beziehung mit seiner heute 62-jährigen Freundin, doch dann trennten sich die Wege. Sie zog aus, nahm ihre Sachen mit, genau an dieser Frage, was „ihre“ Sachen sind, entbrannte in der Tiefgarage ein Streit. Er wollte die Kartons nochmals kontrollieren, sie schubste ihn weg, damit sie den Kofferraum zumachen konnte. Er schubste zurück. Sie fiel, brach sich Oberschenkelhals und Handgelenk.

Schwer verletzt

Eine Woche Spital, zwei Operationen, drei Schrauben und immer wiederkehrende Schmerzen. Das sind die Folgen des Sturzes, die rechtlich dem Rentner als schwere Körperverletzung anzulasten sind. Der Pensionist bestreitet den Stoß, ist überzeugt, die Frau sei von selbst gestürzt. Als Strafe muss er 455 Euro bezahlen, weitere 1365 Euro gibt es auf Bewährung und das Opfer erhält 1000 Euro Teilschmerzensgeld.

Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

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