Bislang war der 73-Jährige unbescholten. Er führte seit über 10 Jahren eine Beziehung mit seiner heute 62-jährigen Freundin, doch dann trennten sich die Wege. Sie zog aus, nahm ihre Sachen mit, genau an dieser Frage, was „ihre“ Sachen sind, entbrannte in der Tiefgarage ein Streit. Er wollte die Kartons nochmals kontrollieren, sie schubste ihn weg, damit sie den Kofferraum zumachen konnte. Er schubste zurück. Sie fiel, brach sich Oberschenkelhals und Handgelenk.
Schwer verletzt
Eine Woche Spital, zwei Operationen, drei Schrauben und immer wiederkehrende Schmerzen. Das sind die Folgen des Sturzes, die rechtlich dem Rentner als schwere Körperverletzung anzulasten sind. Der Pensionist bestreitet den Stoß, ist überzeugt, die Frau sei von selbst gestürzt. Als Strafe muss er 455 Euro bezahlen, weitere 1365 Euro gibt es auf Bewährung und das Opfer erhält 1000 Euro Teilschmerzensgeld.
Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.