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790 Euro für einen "illegalen Pornodownload"

Schwarzach - Deutsche Pornofilmhersteller lassen österreichische Tauschbörsennutzer wegen Urheberrechtsverletzungen abmahnen und fordern pro User 790 Euro an Schadenersatz. Auch Vorarlberger sind davon betroffen. Vorarlberg Online hat mit einer betroffenen Person gesprochen. Auszüge aus Abmahnschreiben   |    |    | "Vorarlberg Online highspeed" gibt Daten nur auf richterliche Anordnung heraus

Seit einigen Wochen werden zahlreiche österreichische Tauschbörsennutzer von einer in Bregenz ansässigen Anwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Betroffen sind dabei konkret Nutzer der Internettauschbörse „eDonkey“. Die beschuldigten User sollen Urheberrechtsverletzungen begangen haben, indem sie Pornofilme von dem genannten Filesharing-Netzwerk herunter geladen haben.

Pauschalbetrag von 790 Euro

In dem aggressiv gehaltenen Schreiben der Anwaltskanzlei werden die Beschuldigten aufgefordert, einen Betrag von 790 Euro zu bezahlen. Es handle sich dabei um einen pauschalen Einmalbetrag, der die Ansprüche der Rechtinhaber nach dem Urheberrechtsgesetz sowie die Anwaltskosten abdecken soll.

Bei einer Nichtbezahlung, so der Inhalt der Vorarlberg Online vorliegenden Abmahnung, wird eine Klage in Aussicht gestellt. Dabei können bis zu 36.000 Euro fällig werden; ein Betrag, der seine abschreckende und einschüchternde Wirkung nicht verfehlt.

„Lediglich der guten Ordnung halber“, so der lapidare Wortlaut in der Abmahnung, weist die Bregenzer Kanzlei darauf hin, dass sich die beschuldigten Personen neben dem illegalen Download auch dem Tatbestand strafbar gemacht haben, das pornografische Material einem größeren Personenkreis unter 16 Jahren zugänglich gemacht zu haben; ein Offizialdelikt, welches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten bestraft werden kann.

Telekom Austria gab Kundendaten preis

Laut dem österreichischen Magazin „Format“ sind von den Abmahnungen ausschließlich Kunden der Telekom Austria betroffen. Die Telekom Austria beruft sich nach „Format“ auf eine gesetzliche Auskunftspflicht nach dem Urheberrechtsgesetz, auch ohne richterlichen Beschluss oder Auftrag der Staatsanwaltschaft, Auskunft über die Stammdaten der Kunden geben zu müssen. Ob in solchen Fällen Urheberrecht vor Datenschutz geht, ist nach Meinung von Rechtsexperten jedoch in der Schwebe. Der Oberste Gerichtshof hatte diese Frage 2007 in einem Verfahren einer Verwertungsgesellschaft gegen einen Internet-Anbieter an den Europäischen Gerichtshof weitergegeben (vgl. 4 Ob 141/07z). Das diesbezügliche Urteil steht noch aus.

Durch die Herausgabe der Daten ohne richterlichen Beschluss, ist das Kundenvertrauen in die Telekom Austria nicht größer geworden. Viele fühlen sich im Stich gelassen und in einer gewissen Art und Weise auch verraten. Laut „derstandard“ änderte die Telekom als größter heimischer Internet-Provider mit 17.10.2008 ihr Vorgehen plötzlich und stoppte sämtliche Auskünfte über Stammdaten der Nutzer. Ziel der Telekom sei eine Überarbeitung des Urheberrechtsgesetzes. Danach sollen Stammdaten von Kunden nur noch über ein Gerichtsverfahren herausgegeben werden.

Den aktuell betroffenen Personen mag dies wohl nur ein kleiner Trost sein. Sollte es durch die im großen Stil betriebene Abmahnwelle tatsächlich zu Klagen kommen, müssen die Beschuldigten für die Herausgabe ihrer Daten 102,84 Euro bezahlen; dies ist der Betrag, den die Telekom Austria als Aufwandsentschädigung für die Recherche und Herausgabe von Daten berechnet.

„Davor gehe ich lieber ins Gefängnis“

Der Verdacht, dass es sich bei den Abmahnungen um ein rücksichtsloses Spiel mit der Scham der Betroffenen handelt, kann nicht gänzlich vom Tisch geräumt werden. Das Thema Pornografie ist ein Tabu, welches niemand an die große Glocke hängen will.

Auch von „übler Abzocke“ und „Geldmacherei“ ist die Rede. Der Umstand, dass bei einer Nichtbezahlung der 790 Euro mit gravierenden Konsequenzen gedroht wird, lässt einige Betroffene den Betrag sofort zahlen. Ungeprüft sollte jedoch niemand den geforderten Betrag einzahlen, so Christian Weiner, Rechtsanwalt für Medienrecht.

Den Weg, den geforderten Betrag nicht einzuzahlen, hat auch eine betroffene Person aus Vorarlberg gewählt. Im Gespräch mit Vorarlberg Online bekräftigt die beschuldigte Person, dass die erhobenen Vorwürfe in keinster Weise stimmen. Das Programm „eDonkey“, mit welchem die Urheberrechtsverletzungen begangen worden sein sollen, ist der Person ein Fremdwort: „Ich kenne das Programm nicht einmal. Auch wenn Scham und der psychische Druck eine belastende Rolle spielen, ich gehe lieber ins Gefängnis als einen Euro zu bezahlen. Ich habe ja nichts gemacht.“, so die beschuldigte Person weiter.

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