Dreißig Mal musste Christine Loacker zur Bestrahlung ins LKH Feldkirch. Weil der kranken Frau die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels aus ärztlicher Sicht nicht zumutbar war, ließ sie sich statt mit dem Taxi von ihrem Mann im Privatauto ins Spital bringen. Die Fahrtkostenvergütung durch die Gebietskrankenkasse fiel mager aus. Gerade einmal 23,12 Euro erhielt Christine Loacker für 123 Kilometer rückerstattet. Das macht pro Fahrt 77 Cent aus. Die Beförderung mit dem Bus hätte 2,20 Euro gekostet. Auch die Gratistaxis kommen der GKK teurer. Um 77 Cent fährt niemand 4,1 Kilometer, grämt sich die Patientin ob dieser Unverschämtheit. Und: Das ist Sparen am falschen Platz.
Vonseiten der Gebietskrankenkasse heißt es, die Abwicklung der Transportkostenerstattung sei sachlich und rechnerisch richtig erfolgt. Dann gibt es die Erklärung: Der Betrag von 23,12 Euro ergibt sich aus der Distanz, die auf Basis des ÖAMTC-Routenplaners ermittelt wird, und dem gemäß VGKK-Satzung anwendbaren Kilometergeldsatz, der allerdings nur die Hälfte des amtlichen Kilometergeldes ausmacht. Dieses beträgt derzeit 0,376 Euro. Geteilt durch zwei bleiben nur noch 0,188 Euro. Die Transportanordnung lautete unter anderem: Begleitung durch sanitätsdienstlich ausgebildetes Personal nicht nötig, es genügt Privat-Kfz. Wir sind also laut den geltenden Kriterien vorgegangen, betont GKKOmbudsmann Bernd Stracke.
Nachvollziehbar
Dennoch ist für ihn der Ärger der Feldkircherin objektiv betrachtet nachvollziehbar. Sie fühle sich bestraft dafür, nicht das für die GKK teurere Gratistaxi in Anspruch genommen zu haben, meint Stracke. Wobei viele Angehörige ihre erkrankten Familienmitglieder mit dem privaten Auto transportieren würden, deshalb aber nie und nimmer auf die Idee kämen, Transportkosten abzurechnen. Was die Taxitarife anlangt, argumentiert der Ombudsmann mit der anderen Kalkulation der Taxiunternehmer. Es fallen Kosten an wie Steuern, Abgaben und Umlagen, die es beim privaten Pkw eben nicht gibt, so Stracke.
Steigende Ausgaben
Fahrt- und Transportkosten zählen zu jenen Ausgabenstellen, die schon seit Jahren viel stärker als die Beitragseinnahmen ansteigen. Aber: Die GKK kann nur Leistungen erbringen, die durch Beitragseinnahmen gedeckt sind, appelliert Bernd Stracke an die Versicherten, durch mehr Kostenbewusstsein zu einer Konsolidierung beizutragen. Und er stellt gleich die Rute mit ins Fenster: Sollte sich die Einnahmen-Ausgaben-Schere weiter öffnen, müssten – wie in anderen Bundesländern schon üblich – auch wir Überlegungen anstellen, Selbstbehalte einzuführen oder einschlägige Leistungen überhaupt zu streichen.
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