Der Räuber war am 5. Februar in den frühen Morgenstunden ins Hotelzimmer der Italienerin eingedrungen. Er setzte der Frau ein Messer an, bedrohte sie mit sexuellen Handlungen und verlangte Geld. Als ein anderer Gast auf den Tumult – die Frau schrie aus Leibeskräften – aufmerksam wurde, flüchtete er. Dabei brach er sich einen Knöchel und begab sich ins Unfallkrankenhaus Klagenfurt. Dort wurde er wenige Tage später von der Polizei geschnappt. Bei ihm fanden die Beamten schließlich auch noch Schmuck, der aus einem im Dezember 2015 verübten Überfall auf eine 91 Jahre alte Frau stammte. Damals hatte er die Frau mit einem Messer bedroht und außer Schmuck auch Bargeld erbeutet.
Vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer legte der Tunesier, der in Polen wohnhaft ist, ein Geständnis ab. Die Überfälle begründete er zum einen mit seiner Drogensucht, zum anderen damit, dass er zwei Kinder in Polen zu versorgen habe. Der Schöffensenat verurteilte ihn schließlich zu 7,5 Jahren unbedingter Haft. Der Mann nahm das Urteil an, Staatsanwältin Nicola Trinker gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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