“Mit diesen Beiträgen wollen wir die Gemeinden finanziell stärken und sie bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben unterstützen”, erklärt Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Inklusive der bereits im Juni ausbezahlten ersten Rate beläuft sich dieser Zuschuss an die Gemeinden damit 2015 auf rund 14,3 Millionen Euro.
Finanzkraft der Gemeinden stärken
Schlüsselmäßige Bedarfszuweisungen sind per Definition “nicht an bestimmte Vorhaben gebundene Finanzzuweisungen zur Stärkung der Finanzkraft jener Gemeinden, deren Finanzbedarf die Finanzkraft übersteigt”.
Die Höhe pro Gemeinde hängt dabei von der jeweiligen Gemeindegröße und deren Finanzkraft ab. Eine Gemeinde mit bis zu tausend Einwohnern erhält dabei jedenfalls schlüsselmäßige Bedarfszuweisungen in der Höhe von mindestens 25.000 Euro. (red)
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