Die 74 kritischen Proben wurden aus verschiedenen Gründen indiziert. Das Spektrum reichte von der Übertretung der Spielzeugkennzeichnungsverordnung oder der Weichmacherverordnung bis hin zu Spielzeug, das zu seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet war. Spielsachen müssen die “CE-Kennzeichnung” aufweisen, mit der erklärt wird, dass das Produkt allen anzuwendenden Vorschriften der Europäischen Union entspricht.
Da in Österreich Spielzeug für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dem Lebensmittelrecht unterliegen, hat das Wiener Marktamt eigens acht Mitarbeiter für die Spielzeugkontrolle ausgebildet. Diese nehmen bei verschiedenen Händlern Proben und lassen diese im Labor untersuchen. Beanstandete Ware wird dann aus dem Verkehr gezogen.
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