Der Mann bestritt die Vorwürfe, wurde aber wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verurteilt, berichtete ORF Radio Vorarlberg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Anklage hat der Großvater seinen damals 13-jährigen Enkel bei Besuchen immer wieder im Genitalbereich angefasst. Der 73-Jährige sprach vor Gericht von einer Intrige, sein Enkel wolle ihm eines auswischen, weil er ihm einmal kein Taschengeld gegeben habe. Ein Gutachten bescheinigte dem Buben aber eine hohe Glaubwürdigkeit. Die Richter folgten dieser Expertise.
Das Gericht verurteilte den Pensionisten zu zwei Jahren bedingter Haft und einer Teilschmerzensgeld-Zahlung in Höhe von 3.000 Euro. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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