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70-Jährige in Neunkirchen erstochen: Urteil im Mordprozess nicht rechtskräftig

Es wurde Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.
Es wurde Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. ©APA (Sujet)
Nach dem Mordprozess in Wiener Neustadt, bei dem der 59-jährige Angeklagte zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, legte die Verteidigung nun Rechtsmittel ein.
Urteil: 20 Jahre Haft
Mordprozess wurde fortgesetzt
DNA-Spuren sichergestellt
35 Mal zugestochen
70-Jährige tot aufgefunden

Das Urteil im Mordprozess gegen einen 59-Jährigen in Wiener Neustadt ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet, teilte die Sprecherin des Landesgerichtes, Birgit Borns, am Dienstag auf APA-Anfrage mit.

Der Niederösterreicher war wegen Mordes an einer 70-Jährigen in Neunkirchen zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Pensionistin war im Oktober des Vorjahres in ihrer Wohnung mit 35 Messerstichen getötet worden, eine Bekannte hatte das Opfer Tage später leblos aufgefunden. DNA-Spuren u.a. auf der Leiche hatten zum 59-Jährigen geführt, der heuer im April festgenommen wurde.

Urteil im Mordprozess nicht rechtskräftig

Der Mann, der eine On-/Off-Beziehung mit einer Nachbarin des Opfers hatte, bestritt, die 70-Jährige erstochen zu haben. Er gab an, die Frau tot aufgefunden und aus Panik die Einsatzkräfte nicht verständigt zu haben.

Die Verteidigung des 59-Jährigen plädierte beim Prozess am Dienstag der Vorwoche auf Freispruch. Die Geschworenen stimmten nach mehrstündiger Beratung im Verhältnis sechs zu zwei für einen Schuldspruch wegen Mordes.

(APA/Red)

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