Von: Christiane Eckert (VOL.AT)
Anfang September 2016 kam es in Lauterach auf der L190 zu einem Unfall, bei dem ein Pkw-Lenker offenbar einen rechts neben ihm fahrenden Mofafahrer beim Abbiegen übersah. Der Mopedlenker wollte Richtung Bregenz geradeaus, das Auto rechts auf die Flotzbachstraße einbiegen. Da erwischte das Heck des Wagens den Mopedfahrer und brachte diesen zu Sturz. Eine Gehirnerschütterung und eine Rippenprellung waren die Folge. Vergesslichkeit und Kopfschmerzen machten sich bemerkbar.
Mofafahrer geglaubt
Der Pkw-Lenker behauptet, er sei rechts überholt worden, der Mofafahrer sei schuld an allem. Doch das Gericht glaubte der Version des Mofafahrers. „Mein Mandant ist sich sicher, dass der Beklagte nicht geblinkt hat, bevor er abbog. Außerdem hätte der Autofahrer sich vor dem Abbiegevorgang überzeugen müssen, dass er niemanden gefährdet“, so Olivia Lerch, Anwältin des Klägers. Das Gericht spricht dem Kläger die geforderten 6730 Euro zu. Das Urteil ist rechtskräftig.
(Red.)
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