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66-jährige Frau verletzte ihre 77-jährige Nachbarin

Wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung wurde die unbescholtene Angeklagte schuldig gesprochen.
Wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung wurde die unbescholtene Angeklagte schuldig gesprochen. ©APA
Bei den Beteiligten im ungewöhnlichen Strafprozess um das angeklagte Verbrechen der schweren Körperverletzung handelte es sich um benachbarte ältere Damen. Die am Landesgericht Feldkirch verurteilte Täterin ist 66 Jahre alt, ihr Opfer 77.

Die 66-jährige Angeklagte ist noch als Altenpflegerin beruflich tätig. Strafbar gemacht hat sich die Oberländerin in ihrer Freizeit. Sie ist am 6. August tätlich gegen ihre Nachbarin vorgegangen, weil ihrer Meinung nach die 77-jährige Fußgängerin wieder unberechtigterweise den Weg über den Garten der Angeklagten genommen hat, vorbei am Gartenhäuschen.

Die 66-Jährige ist nach Ansicht von Richterin Sabrina Tagwercher so gegen ihre betagte Nachbarin vorgegangen: Sie hat ihr mit beiden Händen von vorne einen Stoß gegen die Brust versetzt. Beim Sturz auf den Boden hat sich die 77-Jährige am linken Unterarm die Speiche gebrochen. Danach hat die aufgebrachte Angeklagte der am Boden liegenden Pensionistin auch noch einen Fußtritt gegen die Stirn verpasst. Das führte zu einer Rissquetschwunde.

Teilschmerzengeld

Wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung wurde die unbescholtene Angeklagte schuldig gesprochen. Die Altenpflegerin wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2880 Euro (360 Tagessätze zu je acht Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil 960 Euro (120 Tagessätze). Die Täterin muss dem Opfer ein Teilschmerzengeld von 1000 Euro bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Für schwere Körperverletzung beträgt der seit Jahresbeginn angehobene Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet der Mindeststrafe von sechs Monaten Haft. Die Beschuldigte gab zwar einen Stoß zu, fühlte sich aber dennoch unschuldig. Die Richterin machte ihr zu Beginn der Verhandlung zwei Mal das Angebot einer Diversion, womit die Angeklagte jedoch nicht einverstanden war. Deshalb musste ein Urteil gesprochen werden. Nun ist sie vorbestraft.

Zuerst hatte das Gericht der Angeklagten zur diversionellen Erledigung des Strafverfahrens einen außergerichtlichen Tat­ausgleich vorgeschlagen. Aber die 66-Jährige sagte, sie werde sich mit der 77-Jährigen nicht an einen Tisch setzen und ihr die Hand nicht geben.

Auch eine Diversion mit einer Geldbuße von 400 Euro und einem Schmerzengeld von 500 Euro lehnte die Angeklagte ab. Die 66-Jährige sagte, es sei eine Ungerechtigkeit, dass sie bestraft werde.

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