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60 Jahre Demokratie in Vorarlberg

Vor Beginn der zweitägigen Budgetsitzung erinnerte der Vorarlberger Landtag im Rahmen eines Festaktes an die Wiedererringung der Landesdemokratie vor 60 Jahren.

“60 Jahre Landtag bedeutet auch 60 Jahre Eigenständigkeit. Eigenständiges Handeln ist nicht nur durch den Verfassungsrahmen vorgegeben, es beinhaltet auch die Aufgabe, den zur Verfügung stehenden Spielraum zu erhalten”, so Landeshauptmann Herbert Sausgruber.

Auf Grund der steigenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verflechtung und Mobilität über nationale und regionale Grenzen ist der Verfassungsrahmen auf nationaler und EU-Ebene nicht mehr so gestaltbar wie in früheren Zeiten. „Weder Wirtschaft noch Sicherheit, noch sozialer Ausgleich, weder Umweltqualität noch Bildung und Forschung ist ausschließlich regional, national oder europäisch. Nicht die Trennung der Kompetenzen nach Inhalten ist der entscheidende Lösungsansatz, sondern eine vernünftige Unterscheidung zwischen großräumigem Rahmen und nationalem bzw. regionalem Spielraum“, so der Landeshauptmann.

„Für Vorarlberg heißt dies, die Kräfte zu bündeln, kleinliche Streitigkeiten eher etwas zurückzudrängen und die bescheidenen aber vorhandenen Möglichkeiten einer modernen Region weiterhin entschlossen zu nutzen“, betonte Sausgruber.

„Wir wollen, dass das österreichische Volk erkennt, dass sein Schicksal nicht das Los eines Besiegten ist, sondern vielmehr das eine Freundes, der nach langer Abwesenheit in den Kreis seiner Bekannten zurückkehrt“, zitierte Landtagspräsident Gebhard Halder aus der Rede des französischen Militärgouverneurs Oberst Jung, die er im Landtag am 11. Dezember 1945 gehalten hatte. Mit dieser Sitzung des Landtages wurde vor 60 Jahren die Landesdemokratie wiederhergestellt.

Mit der Proklamation der Republik Österreich am 27. April 1945 durch Staatskanzler Karl Renner wurde damals ein zentralistischer Einheitsstaat eingerichtet und die Rechte der Länder vollständig beseitigt. LTP Halder erinnerte an die Bemühungen einer Vorarlberger Delegation unter Führung von Ulrich Ilg, bei einer Länderkonferenz in Wien um die Wiederinkraftsetzung bundesstaatlicher Regelungen, die letztlich zur Wiederherstellung der Länderrechte führten. Landtag ist Garantie für bürgernahe Entscheidungen

Die Erinnerung an die Wiedererrichtung der Landesdemokratie macht klar, was es bedeutet, ein eigenes Landesparlament zu haben. „Der Landtag ist Garantie dafür, dass Entscheidungen nicht fern ab in den Zentralen Wien und Brüssel über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden. Die Freiräume müssen wir uns jedoch immer neu erkämpfen und den Landtag als Vertretung der Bürgerinteressen im Bewusstsein der Bevölkerung verankern“, so Halder. Die Ergebnisse einer jüngsten Umfrage hätten deutlich gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger eine Aufwertung des Landes gegenüber den Zentralstellen wünschen. „Dies“, so der Landtagspräsident, „nehme ich als Auftrag und Verpflichtung, weiterhin für eine größtmögliche Eigenständigkeit unseres Landes innerhalb der Republik und Europa einzutreten“.

Vorarlberg kann auf die geleistete Arbeit der Aufbaugeneration stolz sein, so Halder. „Es ist nun unser Auftrag, uns mit aller Kraft für die Fortsetzung der Erfolgsgeschichte Vorarlbergs einzusetzen“. (Quelle: VLK)

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