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Fröhlicher Silvester ging schmerzhaft ins Auge

Angeklagter behauptete, in Notwehr gehandelt zu haben
Angeklagter behauptete, in Notwehr gehandelt zu haben ©VOL.AT/Eckert
Feldkirch - Ex-Lover schlug "Neuem" ein Glas ins Gesicht. Er fasste eine kombinierte Strafe wegen schwerer Körperverletzung aus.

Es sollte eine fröhliche Silvesterfeier in einer Rankweiler Diskothek werden. Dass dort Ex- und neuer Freund aufeinander treffen sollten, schien zunächst nicht problematisch. Eine grobe Fehleinschätzung, wie sich herausstellen sollte. Wenig später flogen dem Begleiter der 20-Jährigen die Scherben eines Wodka-Red-Bull-Glases um die Ohren. Der 23-jährige Ex-Freund hatte ihm völlig unvermittelt ohne jeden Anlass das Glas ins Gesicht geschlagen.

Schwere Folgen

Das Auge des Opfers wurde schwer geschädigt. Lange war unklar, ob er sein Augenlicht verliert. Nun ist es zwar ganz gut ausgeheilt. Doch viele Beschwerden werden bleiben. Der Angestellte und Student kann keine Linsen mehr tragen. Zudem beginnt das Auge zu tränen und er bekommt bei längerer Konzentration Kopfweh. Nach dem Vorfall schrieb der Angeklagte in einer WhatsApp-Nachricht: „Der Hurensohn hat es nicht anders verdient“. Das Gericht verurteilt den Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung zu vier Monaten bedingter Haft sowie 7500 Euro Geldstrafe. Das Opfer bekommt 3000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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